Bei Medikamente und Arzneimitteln ist es so wie bei den Lebensmitteln: alle haben ein Ablaufdatum, das – richtige Lagerung vorausgesetzt – die hohe Qualität bis zum aufgedruckten Datum garantiert. Arzneistoffe können – wie die Lebensmittel – durch Luft (Sauerstoff) oxidiert oder durch Wärme bzw. Kälte und Licht zerstört werden. Daher sollten diese nur bis zum angegebenen Zeitraum verwendet werden. Darüber hinaus können Wirkung und Unbedenklichkeit nicht mehr garantiert werden.
Wenn – auch – die Hilfsstoffe „hart“ werden
Speiseöl oder Fett wird ranzig, Milch wird „sauer“, Wein „bricht“, Gewürze verlieren an Aroma, Käse wird schimmlig – bei Lebensmittel kann man sich leicht(er) davon überzeugen, ob sie noch genießbar sind oder nicht. Bei den Arzneimitteln sind diese Veränderungen oft selbst für den Fachmann nur mit großem technischen Aufwand nachzuweisen. Bei langer Lagerung von Medikamenten kann sich allerdings sowohl der Arzneistoff an sich verändern und dann schlechter wirken, als auch die sogenannten Hilfsstoffe: bei Tabletten kann es beispielsweise vorkommen, dass sie sich im Magen dann nicht mehr oder nur viel zu langsam auflösen, weil die Hilfsstoffe „hart“ werden.
Verfallsdatum* beachten
Die Qualität eines Arznei- oder Hilfsstoffes ist Voraussetzung, um eine optimale medikamentöse Therapie zu gewährleisten. Und diese kann nur bis zu dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung gewährleistet werden. Bis zu diesem Datum wirken die Medikamente und sind unbedenklich.
Ältere Medikamente können, wie schon erwähnt, „nur“ ihre Wirkung verlieren. Bei manchen Präparaten kommt es allerdings auch vor, dass schädliche Substanzen entstehen, wenn sich Wirkstoffe zersetzen. In diesem Fall kann ein abgelaufenes Medikament sogar die Gesundheit gefährden.
Darauf müssen sie achten
Grundsätzlich gilt: „feste“ Medikamente, die in Blistern aufbewahrt werden, halten sich länger. Arzneien in halbfester und/ oder flüssiger Form sind empfindlicher. Bei ihnen ist neben dem Verfallsdatum in der Regel noch ein Verbrauchszeitraum ergänzt, zB bei Augentropfen. Auch diesen sollte man unbedingt einhalten und das Mittel danach entsorgen.
Es ist zwar kaum anzunehmen, dass sich eine Arznei gleich nach dem Ablaufdatum in ein gesundheitsschädliches Produkt verwandelt. Allerdings gibt es dann keine 100%ige Garantie mehr für die Unversehrtheit des abgelaufenen Arzneimittels. Daher dürfen abgelaufene Medikamente nicht mehr angewendet werden.
Die Lagerung ist wichtig
Ob Tabletten, Kapseln, Dragees, Tropfen, Säfte, Zäpfchen, Salben oder Ampullen: Medikamente müssen richtig aufbewahrt und korrekt angewendet werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und nicht zu schaden. Viele Salben zB halten, einmal geöffnet, nur begrenzt, da die Inhaltsstoffe mit Sauerstoff reagieren. Andere Mittel reagieren empfindlich auf Licht oder vertragen keine Feuchtigkeit.
Arzneimittel sollten daher prinzipiell immer trocken, kühl und lichtgeschützt aufbewahrt werden – am besten in einer eigens dafür vorgesehen Hausapotheke. Das Badezimmer ist nicht der geeignete Ort für Arzneimittel, Stichwort Feuchtigkeit. Lassen sie Medikamente nie frei herum liegen. Fläschchen, Röhrchen und Döschen immer fest verschließen.
Und sollten sie sich im Einzelfall einmal nicht sicher sein, fragen sie am besten ihren Arzt oder Apotheker. Die werden sie jederzeit fachmännisch beraten.
Wohin mit den abgelaufenen Medikamenten?
Bitte werfen sie alte Medikamente nicht einfach in den Restmüll, sondern tragen sie die Arzneimittel in die nächste Apotheke. Dort werden alle Präparate fachgerecht entsorgt. Gebrauchtes Injektionsmaterial (Spritzen, etc.) geben sie vorher in feste Behälter (Dose oder Schachtel). Die Verpackungen können sie selbst mit dem Altpapier entsorgen.
Hinweis
* Es gilt zu beachten, dass das aufgedruckte Verfallsdatum bei Medikamente sich nur auf verschlossene Packungen bezieht. Angebrochene Medikamente, insbesondere Augentropfen, Säfte und Salben können rasch verderben, Stichwort Verbrauchszeitraum.
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