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Bankomatkarte – wenn die Spesenfalle beim „Plastikgeld“ zuschnappt

Eine Hand, die eine Bankomatkarte in den Bankomat schiebt, die andere, die den Code eintippt. (c) AdobeStock

Wenn sie mit ihrer Debitkarte – umgangssprachlich Bankomatkarte – in einem Nicht-Euro-Urlaubsland Geld abheben, müssen sie mitunter saftige Spesen zahlen. Die Arbeiterkammer [AK] hat berechnet: Wer in Kroatien umgerechnet 267,- Euro abhebt, muss – je nach Bank – mit Spesen bis zu knapp fünf Euro rechnen. Und Vorsicht, dazu können auch noch teure Wechselkurse kommen. AK Konsument•innenschützer Christian Prantner rät daher: „Erkundigen sie sich vorab bei ihrer Hausbank nach den Spesen. Und Achtung, mit der Kreditkarte wird es noch teurer!


Spesen und Wechselkurse unterscheiden sich von Bank zu Bank

In Nicht-Euro-Urlaubsländern kostet abheben und einkaufen mit der Bankomatkarte je nach Bank unterschiedliche Spesen. Herr W. beschwerte sich in der AK Konsument•innenberatung über hohe Spesen nach einer Bankomatbehebung in Kroatien. Er hob 2.000 Kuna ab – umgerechnet 267 Euro. Ihm fielen am Kontoauszug sofort die noch extra verrechneten Spesen auf. „Wer außerhalb des Euro-Raumes am Bankomat Geld abhebt, muss mit Spesen von bis zu ein Prozent vom behobenen Betrag zuzüglich einer Fixgebühr von bis zu 2,36 Euro rechnen“, erklärt AK Konsument•innenschützer Christian Prantner.

Die Spesen und auch die verrechneten Wechselkurse unterscheiden sich von Bank zu Bank. „Nach unseren Berechnungen betragen die Spesen auf einen – in Euro umgerechneten – Abhebungsbetrag von 267 Euro je nach Bank zwischen zwei und 4,90 Euro.“ Prantner rät: „Erkundigen sie sich vor dem Urlaub bei ihrer Hausbank, wie viel die Bankomatbehebung im Nicht-Euro-Urlaubsland kostet. Vermeiden sie auch, Bargeld mit der Kreditkarte abzuheben! Das kommt noch teurer – in diesem Fall bis zu 13 Euro!

Die Hand eines Mannes mit Anzug, der an einem Tisch sitzend einen Sack mit einem Euro-Zeichen hält.
(c) AdobeStock
Wenn sie im Nicht-Euro-Ausland Geld vom Bankomaten abheben, kann das mitunter teuer werden.

Spesenfalle „dynamische Währungsumrechnung“

Neben hohen Spesen können sich auch die Schwankungen des Wechselkurses nachteilig auf den letztlich abgebuchten Betrag auswirken. „Da gibt es eine teure Spesenfalle in Form der so genannten dynamischen Währungsumrechnung„, weiß Prantner. Bei Bankomaten außerhalb des Euro-Raumes kann der Bankomatbetreiber nämlich anbieten, dass der behobene Geldbetrag in der Landeswährung – zum Beispiel kroatische Kuna – ausbezahlt, jedoch sofort in Euro umgerechnet wird. „Das kann für Urlauberinnen und Urlauber nachteilig sein. Diese sofortige Umrechnung ist meistens teurer als die Abrechnung in fremder Währung„, sagt der AK Experte.

Er empfiehlt: „Verzichten sie auf die dynamische Währungsumrechnung, indem sie die Option Abrechnung in Fremdwährung auswählen. Der dafür verrechnete Wechselkurs ist nämlich meist günstiger als die sofortige Umrechnung des behobenen Betrages in Euro.“ Auch Einkaufen mit der Bankomatkarte in einem Nicht-Euro-Urlaubsland kostet je nach Bank Spesen.

Bankomatkarte in Euro-Ländern am günstigsten

In Euro-Ländern kommt man mit der Bankomatkarte am besten weg: es werden nämlich keine Spesen beim Zahlen und Abheben verrechnet. Allerdings gibt es etliche Ausnahmen bei Geldbehebungen: Bankomaten, die von sogenannten Drittbetreibungsgesellschaften betrieben werden – also eigene, von Banken unabhängige Bankomataufstellungsfirmen. Diese Spesen von Drittbetreibern sind in vielen Urlaubsländern hoch, besonders aber in Deutschland – zum Beispiel 6,50 Euro. „Achten sie daher jedenfalls auf die Informationen am Display. Üblicherweise werden die Spesen vor der Behebung angezeigt, sodass der Vorgang abgebrochen werden kann„, so Prantner. „Bargeldlos bezahlen im Geschäft im Euro-Raum hat jedenfalls keine Zusatzspesen.“

Eine Liste mit den Spesen beim Geldabheben mit der Bankomatkarte im Euroraum finden sie HIER.

Was tun, wenn sie ihre Bankomatkarte verloren haben?

Diebstahl, Verlust oder der plötzliche Einzug der Bankomatkarte beim Automaten kön­nen unangenehme Folgen haben. Folgendes sollten sie – im Fall des Falles – unbedingt be­achten:

Hände, die den Code für ihre Bankomatkarte eingeben.
(c) AdobeStock
Oberstes Gebot im Zusammenhang mit Bankomatkarten: niemals Code und Karte zusammen aufbewahren und den Code immer geschützt eingeben.

Sperrentgelt für Bankomat- und Kreditkarten ist nicht erlaubt

Diese Situation kennen wohl viele: Bankomatkarte verloren, Kreditkarte ge­stohl­en – und zu dem Frust über die verschwundenen Karten kommt dann auch noch Ärger über hohe Sperrgebühren der Banken und Kredit­kart­enunter­nehm­en. Diesbezüglich gilt ganz klar: Bei einer Sperre der Bankomat- oder der Kreditkarte darf kein Sperrgebühr in Rechnung gestellt werden. Das gilt für alle Banken und Kreditkartenunternehmen. Sollte ihnen trotzdem ein Sperrentgelt verrechnet worder sein, können sie dieses von der Bank bzw. von dem Kreditunternehmen zurückfordern.

Sollten sie auch eine Gebühr für eine Ersatzkarte bezahlt haben, so können sie auch diese zurückfordern. Der OGH hat auch diese bereits mehrfach für un­zu­lässig erklärt. Mit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2018 am 01. Juni 2018 gibt es hinsichtlich der Kosten für die Ersatzkarte eine gesetzliche Ver­schlecht­er­ung. Es ist nun zulässig, für die Ersatzkarte eine Gebühr zu ver­rech­nen, vorausgesetzt, dass diese vertraglich vereinbart wurde.

(Bilder: AdobeStock)

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