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Reisen in Zeiten der Covid-Pandemie: hier finden Reisenden Tipps

Ein älteres Paar beim Planen einer Reise mit einer Landkarte. (c) AdobeStock

Viele von uns sehnen sich wieder auf einen „Urlaub wie damals“ vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Und obwohl mittlerweile schon wieder etwas Normalität beim Reisen eingekehrt ist, sind immer noch einige wichtige Maßnahmen für ein sicheres Reisen zu beachten. Vor Flugreisen beispielsweise ist es wichtig zu wissen, welche Unterlagen und Dokumente notwendig sind. Die Covid-Pandemie hat jedoch zu zusätzlichen Vorschriften und Bestimmungen geführt, wie unter anderem das Mitführen eines negativen Corona-Tests oder einer Impfbestätigung.

„Wir bekommen immer wieder Anrufe und Schlichtungsanträge zu verweigerten Beförderungen aufgrund von unzureichenden Reiseunterlagen. Die apf kann – sofern Zweifel bestehen – prüfen, ob die Nichtbeförderung ungerechtfertigt war“, informiert Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte [apf]. Damit es im Idealfall aber gar nicht soweit kommt, lesen sie hier die wichtigsten Tipps für Reisen in Zeiten der Covid-Pandemie.


Tipps für Flugreisende in Zeiten der Covid-Pandemie

Die Hände einer Frau, die einen überfüllten Reisekoffer zudrückt.
(c) AdobeStock
Bei Reisen in Zeiten der Covid-Pandemie müssen sie das eine und andere zusätzlich mit dabei haben, Stichwort Corona-Test oder Impfbestätigung.

Diese Rechte gelten grundsätzlich bei einer Nichtbeförderung

Passagiere haben bei ungerechtfertigter Nichtbeförderung gegen ihren Willen [zum Beispiel wegen einer Überbuchung oder die notwendigen Einreisedokumente wurden vorgelegt] grundsätzlich das Recht auf

Diese Ansprüche gelten jedoch nur dann, wenn keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind. Vertretbare Gründe bestehen beispielsweise im Zusammenhang mit Gesundheit, der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen.

So gehen sie vor, wenn sie ungerechtfertigt nicht mitfliegen durften

Im ersten Schritt müssen Passagiere ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür Musterbriefe bereitgestellt, die unter www.passagier.at abrufbar sind. Antwortet das Unternehmen ab Einbringung der Forderung binnen sechs Wochen nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

Dieses Service der apf ist – unabhängig vom Verfahrensausgang – für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

Worüber kann man sich bei der apf beschweren?

Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen [Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsverkehr] vermitteln kann, sind:

Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen [zum Beispiel für fehlende Tickets], Erstattungen von zum Beispiel nicht genutzten Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung [Downgrade] in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht [zum Beispiel von Business Class in die Economy Class].

Eine Frau mit Rucksack beim Sightseeing in einer Straße mit Straßencafés.
(c) AdobeStock
Wenn sie kurz vor der Reise checken, was sie alles benötigen, steht einem erholsamen Urlaub nichts im Wege.

Über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte [apf] setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft die apf Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie [BMK] ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.

Alle Informationen zur Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sowie die Rechte der Passagiere sind auf der Homepage der apf unter www.passagier.at abrufbar.

(Bilder: AdobeStock)

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