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FMA: „Reden wir über Geld“ – Tipps zum Thema Haushaltsversicherung

Die Hand eines Mannes, der einen Seitenteil eines Modells eines Hauses aufstellt. (c) AdobeStock

Die Haushaltsversicherung zählt zu den meist verkauften Versicherungsprodukten in Österreich. Rund neun von zehn Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer bzw. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben bereits eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Dabei handelt es sich aufgrund der Heterogenität der zu versichernden Risiken um ein relativ komplexes Produkt, das einen sehr unterschiedlichen Leistungsumfang beinhalten kann.

Je nach dem, was in der jeweiligen Haushaltsversicherung eingeschlossen ist, bietet sie finanziellen Schutz vor Schäden aus Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch sowie Glasbruch – um nur die wichtigsten bzw. häufigsten zu nennen. Bei den Meisten Produkten ist zudem zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Daher unterscheidet sich die Prämienhöhe, je nach Leistungsumfang, sehr signifikant. Es lohnt sich daher für Konsumentinnen und Konsumenten, sich sehr genau zu überlegen, welches Versicherungspaket sie tatsächlich benötigen, aber auch, welche Rechte und Pflichten die Versicherungspolizze einschließt.


Tipps auch für alle, die bereits eine Haushaltsversicherung haben

Feuer, Sturm, Wasser, Einbruch – was bekommen sie von ihrer Versicherung im Fall des Unglücksfalles tatsächlich ersetzt? Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, sich zum einen die Versicherungspolizze genau anzuschauen. Und zum anderen – sollten dabei Fragen auftreten – schlicht und einfach direkt bei der Versicherung nachzufragen. Nur so lässt sich etwaiger Ärger und Frust über nach einem Unglücksfall nicht ersetzte Schäden vermeiden.

Ein Mann beim Telefonieren auf einer Couch sitzend, Stichwort Haushaltsversicherung.
(c) AdobeStock
Wenn sie bzgl. Umfang des Versicherungsschutzes ihrer Haushaltsversicherung Fragen haben, zögern sie nicht und wenden sie sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Informationsreiche „Reden wir über Geld“

Die Finanzmarktaufsicht [FMA] widmet sich in der neuesten Ausgabe ihrer Verbraucher-Informationsreihe „Reden wir über Geld“ dem Thema Haushaltsversicherungen. Da es heutzutage bereits sehr viele Vergleichsportale gibt, die Leistungsumfänge und Prämienhöhen professionell vergleichen, fokussiert die FMA-Publikation insbesondere darauf, was die Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei einer bereits bestehenden Haushaltsversicherungspolizze von Zeit zu Zeit überprüfen sollten: Wie vermeide ich Unterversicherung? Ist tatsächlich ein Neuwertersatz sichergestellt? Welche Auswirkung hat eine hohe Inflation auf Versicherungsprämie und Versicherungsleistung?

Grundsätzliches zum Thema Haushaltsversicherung

Im Rahmen einer Haushaltsversicherung ist grundsätzlich der Inhalt der Wohnung, sprich des Haushalts, der in ihrer Polizze [Anmerkung: Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer•in] genannt wird, versichert. Zum Hausrat gehören Dinge wie Möbel, Kleidung, technische Geräte, aber auch Wertgegenstände, die ihnen, ihrer Lebenspartnerin, ihrem Lebenspartner oder Kindern im gleichen Haushalt gehören. Auch Sachen ihrer Gäste sind versichert, solange sie nicht für den Aufenthalt bei ihnen bezahlen müssen.

Neuwertersatz sicherstellen

Haushaltsversicherungen bieten grundsätzlich einen Neuwertersatz an. Sie bekommen bei einem Schaden den vollen Wiederbeschaffungspreis zurück. Achtung: Ist der Gegenstand gar nicht mehr in Gebrauch bzw. ist sein Wert bei Schadenseintritt unter 40 Prozent des Neuwertes gesunken, wird oft nur noch der derzeitige Wert ersetzt. Wollen sie allerdings fix immer den Neuwert ersetzt bekommen, müssen sie eine generelle Neuwertentschädigung ohne Zeitwertklausel in ihrer Polizze vereinbaren.

Unterversicherung vermeiden

Achten sie bei ihrer Haushaltsversicherung darauf, dass ihr Hausrat hoch genug versichert ist. Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den sie infolge eines Schadens bekommen können. Überlegen sie, wie viel Geld sie benötigen würden, um ihren Haushalt neu auszustatten. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Neuwert höher ist als die Versicherungssumme.

Dazu ein Beispiel
Sie versichern ihren Hausrat für 80.000,– Euro. Ihr Wohnzimmer brennt aus und sie haben einen Schaden in der Höhe von 40.000,– Euro. Die Versicherung bewertet ihren Hausrat mit 160.000,– Euro vor dem Brand. Sie denken, ihr gesamter Schaden ist gedeckt. Irrtum! Sie bekommen nur 20.000,– Euro, weil ihr Hausrat nur zu 50 Prozent versichert war. Sie können aber mit ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Das bedeutet, dass der Versicherer auf den Einwand von Unterversicherung verzichtet und im Schadensfall den Schaden bis zur vereinbarten Höchsthaftungssumme ersetzt. Fragen sie diesbezüglich unbedingt bei ihrer Versicherung nach!

Achtung, Inflation! – Prämienanpassung verstehen

Die meisten Versicherungsverträge verfügen über eine sogenannte »Indexklausel« [auch Wertsicherungsklausel], die dazu führt, dass die Prämien an die Inflation angepasst werden. Für sie als Versicherungsnehmer bedeutet das zwar steigende Kosten für ihren Versicherungsschutz, es ist aber im Schadensfall klar zu ihrem Vorteil. Ohne diese Indexierung würde nämlich eine Unterversicherung drohen.

Die Hände einer Frau, die Unterlagen bearbeitet.
(c) AdobeStock
Lassen sie sich beim Abschluss einer Haushaltsversicherung buchstäblich jeden Punkt und Beistrich erklären, damit es im Fall des Unglücksfalles nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Service

Wie bei jeder Ausgabe dieser FMA-Publikationsreihe wird hier „Juristendeutsch“ und „Fachchinesisch“ vermieden, werden die Fakten in einer klaren, einfachen und allgemein verständlichen Sprache erklärt. Die aktuelle Publikation zum Thema Haushaltsversicherung sowie Links zu weiteren Ausgaben finden sie HIER.

(Bilder: AdobeStock)

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