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    Home»Pflege & Betreuung»Inklusion»Lebenshilfe-Dialogpapier: Altern mit intellektueller Beeinträchtigung

    Lebenshilfe-Dialogpapier: Altern mit intellektueller Beeinträchtigung

    0
    von tom am 15. Dez 2016 Inklusion
    (c) Lebenshilfe Österreich

    Die gute Nachricht: Die Lebenserwartung von Menschen mit Beeinträchtigungen steigt. Die Anzahl alter Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wird in den kommenden Jahren wesentlich zunehmen. Ihre durchschnittliche Lebenserwartung stieg in den letzten Jahrzehnten deutlich und nähert sich der ihrer Mitmenschen an.

     

    Lebenshilfe: „So leben, wie wir es wollen.“

    Derzeit begleitet allein die Lebenshilfe über 2.000 Menschen, die über 50 Jahre alt sind, sowie etwa 650 Menschen, die über 60 sind. Altern soll für sie wie für alle Menschen ein wesentlicher und aktiver Abschnitt sein, erfüllt mit Lebensfreude und hoher Aktivität aber auch mit spezifischen Herausforderungen.

    Ältere und alte Menschen sollen aus einer Vielfalt an Wohnmöglichkeiten und personenzentrierten Unterstützungsangeboten die für sie richtigen wählen können. Personenzentriert zu begleiten bedeutet, eine Person mit all ihren Fähigkeiten, Ressourcen und Träumen in den Mittelpunkt zu stellen. Alle Menschen sollen auch im Alter selbst entscheiden dürfen wie und wo sie wohnen möchten. Sie wollen selber entscheiden, welche und wie viel Unterstützung sie benötigen.

    (c) Lebenshilfe Österreich
    Menschen mit Beeinträchtigung muss ein Leben nach ihren Vorstellungen ermöglicht werden.
    Inklusion ist ein Menschenrecht!

    Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention betont „das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben“.

    Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 setzt folgende Ziele:

    • Älteren Menschen mit Behinderungen soll insbesondere durch ihr Wohnumfeld ein inklusives Lebensmodell ermöglicht werden.
    • Soweit wie möglich sollen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben daheim führen können.
    • Die Kontaktmöglichkeiten älterer behinderter Menschen untereinander und der Austausch zwischen den Generationen sollen gefördert werden.
    • Für hochaltrige Menschen sollen Möglichkeiten für eine bessere gesellschaftliche Teilhabe geschaffen werden.
     
    Schlüsselfaktoren für Lebensqualität im Alter

    Schlüsselfaktoren für Lebensqualität sind Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit, gesellschaftliche Teilhabe und Barrierefreiheit. Die Lebenshilfe hat daraus Faktoren definiert, die die Lebensqualität älterer Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung v.a. bestimmen, und diese mit Forderungen „versehen“:

    Respektvolle Gestaltung des Übergangs zum Alt-Sein

    Altern ist ein Prozess und wird individuell unterschiedlich erlebt. Daher soll das Alter nicht über eine Jahreszahl definiert werden, die über die Lebensumstände der Person entscheidet, sondern: der jeweilige Mensch wird im Mittelpunkt gesehen. In der Vorbereitung auf das Alter sollen Menschen mit Beeinträchtigungen verschiedene Arbeits-, Wohn- oder Pflege-Möglichkeiten kennenlernen und dadurch eine Vorstellung über ihre Wahlmöglichkeiten erhalten.

    Es soll keine Alters-Grenzen für die Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung geben. Flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Phase des Übergangs von der Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung sind wichtig. Die tätigkeitsorientierte Tagesbegleitung soll sowohl im Rahmen einer Tages-, als auch einer Wohneinrichtung erfolgen können, und zwar stunden- oder tageweise bzw. auch durchgängig.

    Lebensqualität und Wahlfreiheit bei der Wohnsituation

    Ältere und alte Menschen mit Beeinträchtigungen sollen aus einer Vielfalt an Wohnmöglichkeiten die für sie richtige wählen können: Wohnen in der eigenen Wohnung, Wohnen bei Angehörigen, Wohnen in Wohngemeinschaften oder Wohnhäusern, oder Wohnen in Seniorenhäusern und Pflegeheimen.

    (c) Lebenshilfe Österreich
    Die Wahlfreiheit bei der Wohnsituation trägt sehr viel zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigung bei.

    Alte Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen höheren Unterstützungs- und Pflegebedarf haben, sollen die für sie passende Wohnform beibehalten bzw. auswählen. Um zu vermeiden, dass die notwendige Pflege den Alltag der Person dominiert, sind personenzentrierte Unterstützungsangebote sicherzustellen.

    Für Übergangszeiten und Entscheidungsfindungsprozesse sind die Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung auch für alternde Menschen mit Beeinträchtigung ein gutes Instrument und sollten in die Leistungskataloge der Länder einbezogen werden. Dazu sollen Kommunen in Zusammenarbeit mit Wohnbauträgern und sozialen Dienstleistungsorganisationen vielfältige Wohnoptionen zur Verfügung stellen. In die Planung und Gestaltung der gemeindenahen Wohnmöglichkeiten sind Menschen mit Beeinträchtigungen in allen für sie bedeutsamen Phasen mit einzubeziehen.

    Wohnstandorte der Behindertenhilfe müssen so gestaltet und weiter entwickelt werden, dass es für alte Menschen mit Pflegebedarf, auch solchen mit Demenz, möglich ist, dort zu leben. Auch untertags muss der Verbleib im Wohnstandort möglich sein.

    Grundsätzlich ist bei allen Wohnformen zu beachten: Im Vordergrund stehen die Begleitung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen, anders als in der in Akutpflege ist der Pflegeprozess sekundär.

    Wahlmöglichkeiten bei Tages- und Freizeitgestaltung sowie bei Sozialkontakten

    Flexible Angebote zur Tagesstrukturierung (insbesondere stunden- oder tageweise und auch durchgängige) sollen möglich sein. Aktive Freizeitgestaltung, wie zB der Besuch von Erwachsenenbildungskursen oder Fitnesseinrichtungen, trägt wesentlich zur Lebensqualität und zum Wohlbefinden bei.

    Förderung der Gesundheit – Hilfen bei Krankheit

    Auch in Krankenhäusern bzw. Ambulatorien sollen qualifizierte Personen Menschen mit Beeinträchtigungen im Bedarfsfall unterstützen. Gesundheit bildet eine zentrale Quelle für Lebenszufriedenheit. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen deshalb auf ihren möglichen Eigenbeitrag zum gesunden Altern – Lebensstil, Ernährung, Bewegung – sensibilisiert werden.

    Die medizinisch-pflegerischen Systeme müssen sich den Bedürfnissen und Gegebenheiten der Menschen mit Beeinträchtigungen anpassen. Das bestehende differenzierte Fachambulanzen-Angebot soll um Fachambulanzen für Menschen mit Beeinträchtigungen ergänzt werden. Ärzte, Therapeuten, Pfleger und Unterstützer sollen im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen besser geschult werden.

    Bei Notwendigkeit soll eine persönliche Assistenz für den stationären Aufenthalt im Spital zur Verfügung stehen und finanziert werden, um die Person mit Beeinträchtigungen zu begleiten und gleichzeitig das medizinische Personal zu entlasten. Für das Leben mit Demenz sind entsprechende Arrangements in der Begleit- und Pflegesituation zu treffen.

    Bedarfsorientierte Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote

    (c) Lebenshilfe Österreich
    Auch und vor allem der Bereich der Weiterbildung muss das Thema Alter umfassend berücksichtigen.

    Die Arbeit mit älteren Personen und Personen mit hohem Unterstützungsbedarf ist sehr anspruchsvoll. Die gesellschaftliche Wertschätzung dieser Arbeit ist wichtig und sollte sich unter anderem in einer adäquaten Personalbemessung für die geforderten Tätigkeiten zeigen – mit einer dem Kollektivvertrag entsprechenden Entlohnung sowie Finanzierungssicherheit.

    Eine Vereinfachung der Verwaltungs- und Dokumentationstätigkeiten kommt in erster Linie der betreffenden Person zugute und sollte sich an den wesentlichen Inhalten der Unterstützungstätigkeit orientieren.

    Lehrpläne und Weiterbildungen für Personen, die mit Menschen mit Beeinträchtigungen beruflich zu tun haben werden, müssen das Thema Alter umfassend berücksichtigen. Außerdem sollten diese nach Möglichkeit Menschen mit Beeinträchtigungen als Experten in eigener Sache einbeziehen.

    Wissenschaftliche Studien zur Altersthematik sowie gesicherte Daten zur Gesundheitslage von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind notwendig, um entsprechende Kenntnisse über die vielfältigen Bedarfe zu haben. Daraus können Strategien und Maßnahmen zu einer besseren Unterstützung abgeleitet werden.

    Materielle Sicherheit

    Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung fordern ihr Recht auf Einbeziehung in den Vollversicherungsschutz des Sozialversicherungssystems und damit auf eine eigene Pension ein. Dabei muss beachtet werden, dass es zu keiner Verschlechterung im Verhältnis zur derzeitigen Absicherung im Alter durch die Waisenpension kommen darf.

    Die finanziellen Zuschüsse der öffentlichen Hand müssen so gestaltet sein, dass sie ein selbstbestimmtes Altern in Würde ermöglichen. Es muss auch ein finanzieller Spielraum für die jeweilige Person gegeben sein, aus dem heraus persönliche Anschaffungen möglich sind. Die Bemessung muss mit Beteiligung der betreffenden Person erfolgen.

    Service

    Sie können das gesamte Dialogpapier der Lebenshilfe zum Thema „Altern mit intellektueller Beeinträchtigung“ HIER im Pdf-Format downloaden.

    (Bilder: Lebenshilfe Österreich)

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