Close Menu
    Facebook X (Twitter)
    Freitag, 26. Juni 2026
    AlterNEUdenkenAlterNEUdenken
    Bluesky WhatsApp LinkedIn Facebook RSS X (Twitter)
    • Home
    • Freizeit & Reise
      1. Internet & Technik
      2. Reisemagazin
      3. Wohnen
      Featured
      23. Juni 2026

      Der „Alters-Algorithmus“ beim Online-Shopping: Wie schamlos uns Konzerne vermessen

      Aus der Rubrik
      23. Juni 2026

      Der „Alters-Algorithmus“ beim Online-Shopping: Wie schamlos uns Konzerne vermessen

      22. Juni 2026

      Quishing Betrugsmasche: Wie Sie die Kontrolle bei „Pixelsalat mit Nebenwirkungen“ behalten

      19. Juni 2026

      Die fitte Rebellion: Warum gesund bleiben im Alter die beste Antwort auf den Klima- und App-Wahn ist

    • Körper & Geist
      1. Corona | Covid 19
      2. Diabetes
      3. Erwachsenenbildung
      4. gesunde Ernährung
      5. Hörgesundheit
      6. SENaktiv – Sicher im Alter bewegen
      Featured
      12. Juni 2026

      VO2max im Alter: Die einzige Kennzahl, die über Ihre biologische Rendite entscheidet

      Aus der Rubrik
      12. Juni 2026

      VO2max im Alter: Die einzige Kennzahl, die über Ihre biologische Rendite entscheidet

      11. Juni 2026

      Insulinresistenz im Alter: Der unbemerkte Weg in den Typ-2-Diabetes

      10. Juni 2026

      Männergesundheit ab 50: Das kontrollierte Versagen einer unkaputtbaren Generation

    • Pflege & Betreuung
      1. Demenz
      2. Inklusion
      Featured
      17. Juni 2026

      Gehirn fit halten im Alter: Smartphone schlägt Sudoku

      Aus der Rubrik
      17. Juni 2026

      Gehirn fit halten im Alter: Smartphone schlägt Sudoku

      12. Mai 2026

      Tag der Pflege Kritik: Die groteske Bankrotterklärung eines Systems, das Menschlichkeit als Rechenfehler betrachtet

      21. Apr. 2026

      Wenn die Kraft versiegt: Wo pflegende Angehörige Hilfe und echte Anerkennung finden

    • Kunterbunt
    • Studien
    AlterNEUdenkenAlterNEUdenken
    Home»Kunterbunt»Probleme bei Paketzustellungen – Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten
    Ein Paketzusteller mit drei Paketen. (c) AdobeStock

    Probleme bei Paketzustellungen – Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten

    15. Dez. 20236 Mins Lesezeit

    Die Vorweihnachtszeit ist [auch] die Zeit hundertausender Pakete, die alle rechtzeitig vor dem heiligen Abend versendet werden wollen. Dass es dabei immer wieder zu Problemen kommt, liegt – getreu dem Motto: wo gehobelt wird, fallen Späne – in der Natur der Sache. Wir haben uns angeschaut, was sie machen können, wenn der Postmann nicht mehr klingelt und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen aus der Praxis der Paketzustellung.

    Inhaltsverzeichnis verbergen
    Ich war ganz sicher zu Hause…
    Wer haftet für Transportschäden oder Verlust einer bestellten Ware?
    Bin ich verpflichtet, die Ware beim Empfang zu kontrollieren und somit den Zusteller warten zu lassen?
    Darf mir der Zusteller das Paket einfach auf die Terrasse oder vor die Tür stellen?
    Gilt die Paketzustellung an einen Nachbarn als „rechtmäßig zugestellt“?
    Kann ich mir den Zusteller aussuchen, wenn ich mit einer Firma immer wieder schlechte Erfahrungen gemacht habe?
    Bin ich für ein aus Gefälligkeit übernommenes Paket verantwortlich?
    Wer haftet für Verlust bei Rücksendung der Ware?
    Wer trägt die Kosten fürs Rückporto?
    Muss ich eine Ware „original­verpackt“ zurückschicken?
    Rücktrittsrecht bei Onlinegeschäften, was ist das?
    Wer kann mir bei Reklamationen helfen?


    Ich war ganz sicher zu Hause…

    Immer wieder kommt es vor, dass man zu Hause ist, auf ein Paket wartet, dann aber doch nur eine Hinterlegungsanzeige vorfindet und dem Paket nachlaufen muss. Wenn das passiert, kann man allerdings nicht viel tun, weil im Normalfall nicht nachgewiesen werden kann, dass man zu Hause war. Sollte der Zusteller aber »immer« einfach nur eine Hinterlegungsanzeige in den Postkasten werfen, weil er sich Zeit ersparen und/ oder nicht zur Wohnung gehen will, sollte das jedenfalls der Zustellfirma gemeldet werden. Zusätzlich können sie auch die Postschlichtungsstelle einschalten.

    Wer haftet für Transportschäden oder Verlust einer bestellten Ware?

    Das Prinzip ist einfach: Es ist das Unternehmen, es sei denn, sie haben auf eigenen Wunsch einen anderen Beförderer vereinbart. In diesem Fall ginge das Risiko von Beschädigung oder Verlust ab Übergabe der Ware an den von ihnen gewählten Beförderer auf sie als Besteller über.

    Bin ich verpflichtet, die Ware beim Empfang zu kontrollieren und somit den Zusteller warten zu lassen?

    Gesetzlich ist man dazu nicht verpflichtet, aber es empfiehlt sich aus praktischen Gründen. Denn wenn sie die Ware ohne Einspruch übernehmen, wird das gern vom Händler eingewendet, um eine Schadenersatzforderung zu verzögern oder abzulehnen. Kontrolliert man die Ware und stellt Schäden fest, kann man die Annahme verweigern. Wir empfehlen, solche Schäden gleich auf der Verpackung zu vermerken und den Händler umgehend davon zu informieren. Dann liegt es am Unternehmen, erneut zu liefern, um den Vertrag zu erfüllen.

    Symbolbild: ein Wecker mit 24h-Aufschrift und Hände mit zwei Paketen, Stichwort Paketzustellung.(c) AdobeStock
    In der Vorweihnachtszeit werden rund um die Uhr Pakete zugestellt – nicht zuletzt aufgrund der Menge leider nicht immer ohne Probleme.

    Darf mir der Zusteller das Paket einfach auf die Terrasse oder vor die Tür stellen?

    Das kommt in der Praxis zwar oft vor, aber das darf der Zusteller eigentlich nicht! Das Risiko von Verlust oder Beschädigung träfe im Fall des Falles allerdings den Versender. Wenn die Zustellung durch die Post erfolgt, ist der Fall überhaupt klar: Sie muss an eine Abgabestelle liefern. Bei anderen Anbietern/ Lieferdiensten kann das allerdings anders geregelt sein.

    Gilt die Paketzustellung an einen Nachbarn als „rechtmäßig zugestellt“?

    An wen Pakete ersatzweise übergeben werden können, ist nicht einheitlich geregelt. Die Post sieht in ihren Geschäftsbedingungen vor, dass Pakete auch an Hausnachbarn übergeben werden können. Wenn man das ausschließen will, muss man beim Postamt dagegen Einspruch erheben.

    In den Geschäftsbedingungen von DHL liest sich das beispielsweise so: „Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Dem Empfänger stehen auf Wunsch alternative Zustelloptionen zur Verfügung, hierzu zählen Zustellung an einem vom Empfänger gewünschten Tag [Wunschtag], Zustellung ohne Leistung einer Unterschrift, Weitersendung oder Zustellung an eine vom Empfänger gewünschte DHL-Filiale oder Agentur zur dortigen Abholung. Auf Verlangen des Absenders können bestimmte Zustell­optionen ausgeschlossen werden.“

    Kann ich mir den Zusteller aussuchen, wenn ich mit einer Firma immer wieder schlechte Erfahrungen gemacht habe?

    Sie können danach fragen, aber Anspruch auf einen Zusteller ihrer Wahl haben sie nicht. Und wenn sie selbst den Lieferanten wählen, müssen sie sich im Fall von Beschädigung oder Verlust der Sendung selbst mit diesem herumschlagen.

    Bin ich für ein aus Gefälligkeit übernommenes Paket verantwortlich?

    Nein. Daraus entstehen keine besonderen Verpflichtungen. Sie dürfen es allerdings weder öffnen noch den Inhalt verwenden.

    Wer haftet für Verlust bei Rücksendung der Ware?

    Das ist in aller Regel das Unternehmen, es sei denn, sie haben eine andere Versandart als vom Unternehmen vorgeschlagen gewählt. Sie müssen nur dafür Sorge tragen, dass sie nachweisen können, die Ware zurückgeschickt zu haben – in der Regel mit dem Aufgabeschein oder dem Beleg/ der Rechnung. Sonst kann es ihnen passieren, dass der Unternehmer, der die Ware nicht erhalten hat, den Kaufpreis einfordert oder nicht retourniert. Der Nachweis für die Retoure gelingt, wenn sie ein Paket senden oder einen eingeschriebenen Brief. Sie bekommen dann eine Bestätigung der Post und die Sendung kann rückverfolgt werden.

    Das Risiko für etwaige Transportschäden beim Rückversand trägt auch der Unternehmer.

    Wer trägt die Kosten fürs Rückporto?

    Wenn sie von ihrem Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz Gebrauch machen, dann müssen sie die Rücksendekosten tragen. Oft übernimmt aber die Firma die Kosten. Hat der Unternehmer sie nicht darüber informiert, dass sie die Rücksendekosten übernehmen müssen, dann hat er sie selbst zu tragen. Der Versand innerhalb Österreichs ist „unfrei“ also gratis möglich, für eine Rücksendung ins Ausland ist das nur mit einem der Ware beigelegtem Rücksendeetikett möglich. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir, ein solches anzufordern, andernfalls müssten sie die Portokosten vorstrecken und diese nachträglich einfordern. Können sie davon ausgehen, dass die Firma unseriös ist und sie die Portokosten nicht zurückbekommen, können sie bei Weigerung der Zusendung eines Rücksendeetiketts auch die Abholung innerhalb von zwei Wochen offerieren.

    Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt [bestellte Ware ist schadhaft oder zugesicherte Eigenschaften sind nicht erfüllt], dann muss die Kosten der Rücksendung beim Onlinekauf der Händler tragen.

    Muss ich eine Ware „original­verpackt“ zurückschicken?

    Nein. Sie müssen die Ware aber so zurückschicken, dass sie unversehrt beim Empfänger ankommt. So ist etwa in den Geschäftsbedingungen der Post definiert: „Verpackung und Verschluss müssen den Inhalt des Paketes während des gesamten Beförderungslaufes wirksam gegen Verlust und Beschädigung sowie gegen Beanspruchungen, denen die Sendung während der Beförderung insbesondere durch Druck, Stoß oder Fall üblicherweise ausgesetzt ist, schützen, dürfen keinen Rückschluss auf Art sowie Wert des Inhalts zulassen und müssen verhindern, dass dem Inhalt beizukommen ist, ohne sichtbare Spuren des Eingriffes zu ­hinterlassen. Der Absender ist verpflichtet, für eine geeignete Transportverpackung [= Außen- und Innenverpackung] sowie einen sicheren Verschluss zu sorgen.“

    Eine Person mit drei großen Paketen.(c) AdobeStock
    Bei Retouren müssen sie dafür sorgen, dass der Inhalt unversehrt beim Händler wieder ankommt.

    Rücktrittsrecht bei Onlinegeschäften, was ist das?

    Als Sicherheit für Onlinekunden, die bei ihrem Kauf eine Ware ja nicht direkt begutachten oder ausprobieren können, gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Sobald man die ganze Lieferung erhalten hat, kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Es gibt allerdings einige Ausnahmen: unter anderem für verderbliche Waren, personalisierte Produkte, Software oder Hygieneprodukte. Händler müssen auf ihren Internetseiten Formulare für den Rücktritt zur Verfügung stellen. Die Rücktrittserklärung erfolgt am besten schriftlich und eingeschrieben.

    Wer kann mir bei Reklamationen helfen?

    Bei einem Problem mit einem Händler im EU-Ausland können sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum [EVZ] Österreich wenden [Tel. +43 1 58877 81].

    Wenn sie direkt ein Problem mit dem Zustelldienst haben, dann dient die Postschlichtungsstelle bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH [RTR GmbH] als Ansprechstation. Nähere Informationen dazu finden sie HIER oder telefonisch unter +43 1 58058 0.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie HIER.

    (Bilder: Pixabay.com)

    Beitrag teilen
    voriger BeitragWichtige Tipps für einen vor allem »sicheren« Skitouren-Saisonstart
    nächster Beitrag Festessen & Co. – so kommen sie gesund über die Weihnachtsfeiertage
    Thomas Kumhofer
    • Website
    • LinkedIn

    Thomas Kumhofer denkt das Älterwerden seit über zehn Jahren neu. Als Kopf hinter „AlterNEUdenken“ schickt er den klassischen Ruhestand in Rente: Statt auf Häkeldeckchen und Couching setzt er auf Aktives Altern und neuronale Abenteuer. Mit Expertise und Neugier beweist er, dass die beste Zeit für neue Expeditionen – im Kopf oder auf der Weltkarte – genau jetzt ist.

    Weitere interessante Beiträge

    Am Verstand vorbei: Wie die Marketing-Blase die reale Zielgruppe 50+ verfehlt

    Kundenbindung: Das E-Rezept als Fundament der modernen Apothekenführung

    Welche Intelligenz braucht das Gesundheitswesen? Strategien für die Zukunft

    Wahlarzt in Österreich: Wenn Gesundheit zum unbezahlbaren Luxusgut wird

    Schluss mit der Lüge vom aktiven Altern: Das radikale Plädoyer für echte Freiheit

    Bitcoin als Altersvorsorge: Digitales Gold oder riskantes Luftschloss für Späteinsteiger?

    Raubzug auf die neuronale Souveränität: Warum ihre KI sie heimlich entmündigt

    Altersdiskriminierung alarmierend: Wie „akustische Tätschelei“ die Autonomie systematisch zerstört

    Die Well-Aging-Falle: Warum die Anti-Aging-Lüge jetzt Ihr Gesicht verspottet

    Keller entrümpeln: Der ultimative Guide, um 40 Jahre ‚Altlasten‘ diskret zu entsorgen

    »Chill mal deine Base« – wenn Jugendsprache zur Fremdsprache wird

    7 Tipps: Osterdeko selbst machen & den Müll vermeiden

    Gender Life Gap: Das Geheimnis, warum Frauen wirklich länger leben

    5 Gründe, warum Humor und Gelassenheit die beste Überlebensstrategie sind

    80% Selbstbestimmt: Mit diesen Longevity-Hebeln stoppen Sie den Zellverfall

    Wertschätzende Kommunikation: Warum wir 2026 mehr Lob und weniger Hass brauchen

    Gesundes Altern: Wie wir durch Lebenssinn und Teilhabe Vitalität gewinnen

    Damit sie nicht auf Weihnachtsgeschenken, Gutscheinen & Co. sitzenbleiben

    Kleiner als 5mm: Mikroplastik – unsichtbar, aber nicht unvermeidbar

    Worauf man [vor Weihnachten] beim Online-Shoppen besonders achten muss: Betrug erkennen und vermeiden

    Graue Haare, klare Sicht – wie wir das Altern endlich »neu denken« müssen

    Weihnachten und die große Eskalation – bevor der innere Christbaum in Flammen steht…

    Altersdiskriminierung vorbeugen – für ein respektvolles Miteinander

    Zukunft beginnt im Kopf – Warum wir »NEU« denken müssen

    Energiekosten optimieren lohnt sich – eine Anleitung

    »Alter neu denken« Warum unsere Vorstellungen vom Altern veraltet sind

    VKI-Tipps: Was tun, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht passt?

    Alle Jahre wieder – Rechte von Konsument•innen bei Paketzustellung

    Alter »NEU« denken – eine Gesellschaft im Wandel

    4 Erfolgshaltungen führen zum [Online-]Dating-Erfolg

    Senior•innenvertreter mit „Forderungskatalog“ an die nächste Bundesregierung

    Worauf sollte man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten?

    Körperliche und psychische Gewalt: Mehr Schutz für Pensionist•innen gefordert

    Die Welt des Online-Glücksspiels ist breit gefächert und bunt

    Mikro- und Nanoplastikpartikel – eine Gefahr für die menschliche Gesundheit

    Erdbeben in Ö – unterschätztes Risiko und wie man sich schützen kann

    Es weihnachtet sehr – 20 Funny Facts zur Weihnachtszeit in Österreich

    Wege zur wahren Liebe: 15 Gebote des erfolgreichen [Online-]Datings

    Wann ist man zu alt für Sex? – Spoiler: Wenn der Bestatter den Deckel zumacht!

    Augenyoga – Entspannung und Erfrischung für gestresste Augen

    „Wer hat´s erfunden?“ – 5 unbekannte Fakten rund um die Handhygiene

    Gütesiegel-Check – neuer Wegweiser durch das Label-Labyrinth

    Asiatische Tigermücke im Vorjahr erstmals im ganzen Land gefunden

    Achtung: Das ist der »folgenschwerste« Fehler Nr. 1 beim Online-Dating

    Neues Wissen | aktualisierter Ratgeber „Gesundheit in der Klimakrise“

    Anleitung zum Glücklichsein – was wir am Zusammenleben schätzen

    Gewalt gegen ältere Frauen ist ein großes Tabuthema in unserem Land!

    Der »heilige Gral« des Alterns – den Alterungsprozess verlangsamen

    Paar-Tipp: 8 süße und vor allem »passende« Artikel für Paare

    Keine Angst vor Fernbeziehungen – diese sind besser als ihr Ruf

    Ein älteres Paar lustig auf ihren Fahrrädern. (c) AdobeStock
    Alle Rubriken im Überblick
    • Allgemein
    • Freizeit & Reise
      • Internet & Technik
      • Reisemagazin
      • Wohnen
    • Körper & Geist
      • Corona | Covid 19
      • Diabetes
      • Erwachsenenbildung
      • gesunde Ernährung
      • Hörgesundheit
      • SENaktiv – Sicher im Alter bewegen
    • Kunterbunt
    • Pflege & Betreuung
      • Demenz
      • Inklusion
    • Studien
    Letzte Beiträge
    25. Juni 2026

    Überleben im Omega-Hoch: Welche Sommer-Hitze-Tipps physikalisch wirklich funktionieren

    23. Juni 2026

    Der „Alters-Algorithmus“ beim Online-Shopping: Wie schamlos uns Konzerne vermessen

    22. Juni 2026

    Quishing Betrugsmasche: Wie Sie die Kontrolle bei „Pixelsalat mit Nebenwirkungen“ behalten

    19. Juni 2026

    Die fitte Rebellion: Warum gesund bleiben im Alter die beste Antwort auf den Klima- und App-Wahn ist

    18. Juni 2026

    Radikale Selbsterkenntnis: Warum Sie alleine reisen im Alter als Ego-Stresstest nutzen sollten

    17. Juni 2026

    Gehirn fit halten im Alter: Smartphone schlägt Sudoku

    16. Juni 2026

    Evidenz auf Augenhöhe: Wie die Generation 50+ medizinische Studien liest

    15. Juni 2026

    Medikamente entsorgen: So misten Sie Ihre Hausapotheke sicher aus

    12. Juni 2026

    VO2max im Alter: Die einzige Kennzahl, die über Ihre biologische Rendite entscheidet

    11. Juni 2026

    Insulinresistenz im Alter: Der unbemerkte Weg in den Typ-2-Diabetes

    10. Juni 2026

    Männergesundheit ab 50: Das kontrollierte Versagen einer unkaputtbaren Generation

    9. Juni 2026

    Digitaler Nachlass: Passwörter und Online-Konten richtig regeln

    8. Juni 2026

    Wearables – Alter, Herzwerte und Fitness im Ü50-Check

    5. Juni 2026

    Vorsorgeuntersuchung in Österreich: Reine Verfalls-Verwaltung statt echter Prävention

    3. Juni 2026

    Am Verstand vorbei: Wie die Marketing-Blase die reale Zielgruppe 50+ verfehlt

    2. Juni 2026

    Sonnenschutz ab 50: Warum zwei Drittel im roten Bereich landen

    1. Juni 2026

    Almurlaub in Österreich: Die ultimative Auszeit im Gesundheitsraum der Berge

    29. Mai 2026

    Kundenbindung: Das E-Rezept als Fundament der modernen Apothekenführung

    28. Mai 2026

    Adipositas-Therapie im Realitätscheck: Warum GLP-1 alleine uns nicht rettet

    27. Mai 2026

    Welche Intelligenz braucht das Gesundheitswesen? Strategien für die Zukunft

    26. Mai 2026

    Wahlarzt in Österreich: Wenn Gesundheit zum unbezahlbaren Luxusgut wird

    21. Mai 2026

    Cyberangriffe auf ältere Menschen: Die neue Dimension der digitalen Jagd

    20. Mai 2026

    Anti-Gebrechlichkeits-Training: Ein minimalistisches Manifest gegen den körperlichen Verfall

    19. Mai 2026

    Körperliche Souveränität: Warum Fitness nicht aus der Apotheke kommt

    18. Mai 2026

    Neuronale Souveränität: Warum nicht Social Media unglücklich macht, sondern die eigene Ineffizienz

    13. Mai 2026

    Aktives Altern: Die unaufhaltbare Renaissance unserer Freiheit

    12. Mai 2026

    Tag der Pflege Kritik: Die groteske Bankrotterklärung eines Systems, das Menschlichkeit als Rechenfehler betrachtet

    11. Mai 2026

    Schluss mit der Lüge vom aktiven Altern: Das radikale Plädoyer für echte Freiheit

    8. Mai 2026

    Bitcoin als Altersvorsorge: Digitales Gold oder riskantes Luftschloss für Späteinsteiger?

    7. Mai 2026

    Algorithmische Ruhigstellung: 3 Wege, wie Netflix & Co. Ihr Denken ausschalten




    Impressum |
    Koops |
    Partner |
    Herausgeber |
    Sitemap |
    Datenschutz


    trusted blogs – Blog-Marketing

    AlterNEUdenken im Blogverzeichnis Bloggerei.de

    Suchbegriff eingeben und Enter drücken. Mit Esc die Suche beenden.