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    Home»Freizeit & Reise»Internet & Technik»Worauf sie beim „digitalen Nachlass“ achten sollten
    (c) Pixabay.com

    Worauf sie beim „digitalen Nachlass“ achten sollten

    22. Feb 20184 Min. Lesezeit

    Wenn jemand stirbt, ist das für die Hinterbliebenen in erster Linie mit Trauer und großer emotionaler Belastung verbunden. Darüber hinaus sind aber auch diverse Amtsweg und sonstige Verpflichtungen zu erledigen. In den letzten Jahren ist zu diesen Aufgaben noch ein Themenkomplex hinzugekommen: der digitale Nachlass.

     

    Passwörter & Co.
    Ein Vorhängeschloss, Stichwort digitaler Nachlass. (c) Pixabay.com
    Grundsätzlich sollen unsere Online-Zugänge sicher sein. Nur was passiert damit nach unserem Tod?

    Passwörter, Zugänge zu Online Kundenkonten, Online-Banking, Social Media Portale – grundsätzlich sollten wir ja all diese Daten sicher verwahren, so dass niemand an sie rankommt. Aber was passiert, wenn ihr Besitzer verstorben ist? Dann gehören alle diese sensiblen Informationen plötzlich zum „normalen“ Nachlass, sprich die Erben entscheiden – sofern nicht anders festgelegt –, was damit passiert.

    Und das sollte mitunter schnell passieren, denn viele Verträge wie zB Handy, Versicherungen, Abos, etc. gibt es mittlerweile nur mehr in digitaler Form – und die laufen in der Regel alle weiter, sofern sie nicht gekündigt werden. Inkl. der ggf. daraus entstandenen Forderungen.

    Digitalen Nachlass regeln

    Die Hinterbliebenen sollten daher im eigenen Interesse auch den digitalen Nachlass genauso sorgfältig wie alles andere regeln. Denn wenn sie als Erbe eines digitalen Nachlasses gar nichts tun, müssen sie mittelfristig mit kostspieligen Überraschungen rechnen. Schließlich können sie nicht wissen, ob der/ die Verstorbene zB nicht gerade dabei war, bei eBay einen Oldtimer zu ersteigern. Aber auch etwaige Rechnungen über Gebühren für Speicherplatz, soziale Netzwerke, etc. werden sicher den Weg zu ihnen finden – im Notfall via Inkassobüros.

    Daher sollten sie auf keinen Fall mal abwarten und schauen, was passiert. Ganz im Gegenteil: Begeben sie sich zügig auf die Suche nach der digitalen Hinterlassenschaft.

    Was gehört nun alles zum digitalen Nachlass?

    Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen v.a.

    • Profile auf sozialen Netzwerken wie zB Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, etc.
    • eMail-Konten
    • Konten bei Online-Diensten wie zB PayPal, Spotify, Netflix, etc.
    • Blogs, Websites, Domainnamen
    • Online-Banking
    • Mediendienste wie zB Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen, etc.
    • Fotodienste wie zB Instagram, Flickr, etc.
    • Videodienste wie zB YouTube, Vine, etc.
    • Speicherdienste wie zB Dropbox, G-Drive, iCloud, etc.
    • Versandhandel wie zB Amazon, eBay, etc.
    • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
    • eGovernment Applikationen wie zB FinanzOnline, Handy-Signatur/ Bürgerkarte, etc.
    • Aber auch Offline-Daten, die auf einem digitalen Endgerät gespeichert sind wie zB Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente, etc. gehören zum digitalen Nachlass.

     

    Wie erhalte ich Überblick?
    (c) Pixabay.com
    Ein Tipp für die Suche nach Zugangsdaten: starten sie bei den eMail Konten.

    Wenn der/ die Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten vorgesorgt hat, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll, starten sie am besten mit der Suche nach Informationen bei den eMail Konten. Zugangsdaten dazu sind meist irgendwo in Papierform hinterlegt. In den eMails sehen sie dann auch vieles von dem, was der Verstorbene im Internet gemacht hat: Einkäufe, Versicherungen, Mitgliedschaften bei Streaming-Diensten für Musik und Filme, bei sozialen Portalen, Partnerbörsen, etc. Aber sicher auch Handyverträge, Versicherungen, etc.

    Mittlerweile gibt es auch Firmen, die sich im Nachlassfall für die Hinterbliebenen auf Spurensuche im Netz machen. Aber sozusagen als Laie ist die Seriosität dieser Unternehmen schwer zu beurteilen. Sie sollten auf jeden Fall vor einer eventuellen Beauftragung ganz genau prüfen, was die Firma leistet und was nicht. Und: Geben sie auf keinen Fall Passwörter, Computer, Tablet oder das Smartphone aus der Hand.

    Im Testament auch den digitalen Nachlass regeln

    Für die Hinterbliebenen ist es natürlich am einfachsten, wenn in einem Testament auch der digitale Nachlass geregelt ist:

    Checkliste für die digitale Vorsorge

    • Erstellung eines Dokuments mit folgenden Informationen: Welche Daten/ Accounts/ Online-Mitgliedschaften, etc. gibt es?
    • Wie lauten die jeweiligen Zugangsdaten (Username, Passwort)?
    • Was soll mit dem jeweiligen Account/den jeweiligen Daten geschehen (Erhaltung/ Löschung/ Archivierung/ Übertragung der Daten an eine andere Person)?
    • Wer soll sich darum kümmern?
    • Verwahrung des Dokuments an einem sicheren Ort, der den Hinterbliebenen bekannt ist.

     

    Eine Pdf-Broschüre zum Thema „Digitaler Nachlass“ können sie HIER downloaden.

    (Bilder: Pixabay.com)

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    digitale Verlassenschaft digitaler Nachlass Testament Tod
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