Spätestens jetzt, wo die Tage wieder länger werden, steht für viele die Planung des [Sommer-] Urlaubs auf dem Programm. Viele Reisende stellen sich dabei ihren Traumurlaub nach eigenen konkreten und individuellen Vorstellungen zusammen. Sie machen sich die scheinbare Einfachheit, die das Internet mit seinen unzähligen Reiseportalen und [Schnäppchen-] Angeboten bietet, zunutze, um eine Individualreise zu buchen. Die Arbeiterkammer [AK] rät jedoch allen Reiselustigen, sich vorab gut zu informieren, um im Nachhinein nicht an Stellen eines Traum-Urlaubs zu genießen sich von einem Albtraum-Urlaub erholen zu müssen.
Individualreise vs. Pauschalreise
In der Regel schließen Konsumentinnen und Konsumenten bei einer Individualreise – also einer Reisen, die vom Reisenden selbst organisiert und individuell zusammengestellt wird; im Gegensatz dazu stehen die sogenannten Pauschalreisen, die mit Hilfe eines Reiseveranstalters und/ oder eines Reisebüros vorbereitet und durchgeführt werden – verschiedene Verträge mit den einzelnen Leistungserbringern wie unter anderem Hotel, Fluglinie, Mietautofirma, etc. ab. Auch wenn sie beispielsweise über Vermittlungsplattformen wie booking.com eine Unterkunft buchen, ist der Vertragspartner die jeweilige Unterkunft selbst und nicht, wie in diesem Fall angeführt, booking.com.
Anders als bei einer Pauschalreise gibt es keine Reiseveranstalterin bzw. keinen Reiseveranstalter, der oder die vor, während und nach dem Urlaub als Ansprechpartner•in zur Verfügung steht. Im Fall des Falles muss man sich direkt an die jeweilige Vertragspartnerin bzw. den jeweiligen Vertragspartner wenden, was mitunter durchaus langwierig und nervenaufreibend sein kann.

Vertragspartner im Ausland
Umso wichtiger ist vorab zu klären, in welchem Land sich der•die jeweilige Vertragspartner•in befindet bzw. in welchem Land der Firmensitz liegt. Wird nämlich eine gebuchte Leistung nur mangelhaft oder im schlimmsten Fall gar nicht erbracht, entstehen dadurch zwar grundsätzlich Gewährleistungsansprüche, diese müssen jedoch mit dem•der jeweiligen Vertragspartner•in direkt geklärt werden. Zudem kommt auch noch das entsprechende Landesrecht zur Anwendung, was eine Rechtsdurchsetzung im Ausland oft sehr schwierig bis überhaupt völlig aussichtslos machen kann. Dazu kommen – quasi als i-Punkt oben drauf – oft auch sprachliche Barrieren, die eine etwaige Gewährleistung ebenfalls nicht einfacher machen.
Vor der Buchung sollten daher unbedingt für den Fall des Falles die Kontaktmöglichkeiten geprüft werden. Ein Blick in online Kartendienste wie unter anderem Google Maps kann zudem Aufschlüsse über die Umgebung, Entfernungen, zum Beispiel zur nächsten Stadt, zum nächsten Strand oder zur nächsten Sehenswürdigkeit, die Infrastruktur oder die gewünschten Ausflugsziele geben.
Online-Bewertungen checken
Diverse Internetforen oder Reiseberichte von anderen Reisenden über die Unterkunft können ihnen wichtige und hilfreiche Informationen über den Zustand oder die Ausstattung des gewählten Hotels oder Apartments geben. Empfehlenswert dabei ist, auf jeden Fall nicht nur die ersten bzw. am besten bewerteten Einträge zu lesen, sondern unbedingt auch ältere, um sich ein umfassendes Bild vom geplanten Reiseziel machen zu können. Vorsicht geboten ist bei neuen Unterkünften, die oftmals als ganz besonderes Schnäppchen angeboten werden und in kurzer Zeit ausschließlich positive Bewertungen haben. Hier zeigt nämlich die Praxis, dass diese leider nicht immer den Tatsachen entsprechen, sondern [gegen Bezahlung] von entsprechenden Anbietern erstellt wurden.

Vorauszahlungen minimieren
Soweit möglich, wählen sie die Zahlung vor Ort aus. Wird dies nicht angeboten, verwenden sie idealer Weise eine Kreditkarte, da Zahlungen über Kreditkarten im Nachhinein leichter rückgängig gemacht werden können bzw. in der Regel zusätzlichen Versicherungsschutz bieten. Wird nur die Vorauskasse mit Überweisung angeboten, versuchen sie idealerweise, einen anderen Anbieter zu finden. Denn: Ist eine Zahlung erst einmal getätigt, tragen sie das komplette Insolvenzrisiko. Auch Preisminderungsansprüche bei etwaigen Mängeln sind im Ausland kaum durchsetzbar.
Service
Weitere nützliche Informationen zum Thema Urlaub und Individualreisen finden sie kostenlos auf der Website der Arbeiterkammer.
Für individuelle Fragen stehen die Expertinnen und Experten der AK Oberösterreich unter der Telefonnummer 050/ 6906-2 oder per eMail an konsumentenschutz@akooe.at zur Verfügung.
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