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    Home»Freizeit & Reise»Reisemagazin»Urlaubssouvenirs – nicht alles ist gut für die Natur und/ oder erlaubt
    Ein Seestern auf einer Schatulle auf einem Strand. (c) AdobeStock

    Urlaubssouvenirs – nicht alles ist gut für die Natur und/ oder erlaubt

    13. Aug. 20215 Mins Lesezeit

    Urlaubssouvenirs erinnern an die schönste Zeit des Jahres, können bei der Rückreise aber zu bösen Überraschungen und empfindlichen Strafen führen. Unzählige Mitbringsel werden jährlich an den Landesgrenzen beschlagnahmt – insbesondere geschützte Tiere, Pflanzen oder diverse Produkte aus ihnen. „Was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass seltene Arten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden“, warnt Georg Scattolin, Artenschutzexperte der Umweltschutzorganisation WWF Österreich.

    Über 35.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. Deren Einfuhr ist entweder gänzlich verboten oder nur mit aufwendigen Genehmigungen erlaubt. Reisenden drohen die Beschlagnahme der verbotenen Erinnerungsstücke, Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und im Extremfall sogar bis zu fünfjährige Freiheitsstrafen. Damit man im Urlaub nicht versehentlich zur Schmugglerin oder zum Schmuggler wird, empfiehlt der WWF einen Blick in seinen Souvenirratgeber.

    Inhaltsverzeichnis verbergen
    Illegale Urlaubssouvenirs tragen zum Aussterben gefährdeter Arten bei
    Unwissenheit schützt nicht vor etwaigen Strafen
    Mehr als 35.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten
    Erforderliche Genehmigungen
    Achtung bei lebenden Tieren und Pflanzen
    Empfehlungen und weitere Informationen


    Illegale Urlaubssouvenirs tragen zum Aussterben gefährdeter Arten bei

    Ob Korallen, Reptilien, traditionelle Medizinprodukte aus Tieren oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken sollte man besser die Finger lassen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten und Diebstahl an der Natur zu begehen. 25 Millionen Seepferdchen werden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet. Mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jährlich ihr Leben für die Modeindustrie. „Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein. Wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man jedenfalls auf der sicheren Seite“, rät WWF-Experte Scattolin.

    Afrikanische Holzfiguren als Urlaubssouvenir.(c) AdobeStock
    Auch vermeintlich bunte Holzfiguren sollten nicht bedenkenlos gekauft werden, da sie aus geschützten Hölzern gemacht sein könnten.

    Unwissenheit schützt nicht vor etwaigen Strafen

    Natürlich trägt auch der Kauf von exotischen Urlaubssouvenirs zur Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten bei. Deshalb regelt CITES den Handel damit. Entsprechend wird am Zoll nicht zwischen Gekauftem oder selbst Gesammeltem unterschieden. Befindet sich das „falsche“ Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden sogar lebende Tiere geschmuggelt, kann das bis zu 80.000 Euro Strafe kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Mindeststrafen sind mit über 700 Euro ebenfalls durchaus schmerzhaft. Und zu guter Letzt wird das entsprechende Urlaubssouvenir natürlich beschlagnahmt – und zwar ausnahmslos bzw. anders formuliert: Es gelten keine Ausreden, Unwissenheit schützt nicht vor Strafen!

    Mehr als 35.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten

    Die Liste problematischer Urlaubssouvenirs ist lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind unter anderem:

    • Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern


    • verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände


    • lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel


    • Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, zum Beispiel vom Leoparden


    • Stör-Kaviar [eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden]


    • Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein


    • Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus

    Der WWF Souvenirratgeber informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel man jedenfalls meiden soll und gibt Tipps für gute Alternativen: Rot heißt „Finger weg“, bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet „empfehlenswert“. Der Ratgeber ist auch im Google Play Store bzw. Apple App Store verfügbar.

    Hinweis zur Transparenz: Die WWF Souvenirratgeber App wurde durch das deutsche Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

    Erforderliche Genehmigungen

    Für Produkte aus bedrohten Arten benötigt man, sofern man sie überhaupt ein- oder ausführen darf, amtliche Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und meist auch Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden, die man bereits VOR der Reise beantragen muss!

    Behördliche Genehmigungen sind zum Mitbringen folgender Souvenirs nötig

    • für mehr als 125g Stör-Kaviar

    • für Reptillederprodukte wie Gürtel und Handtaschen

    • für alle Orchideen und Kakteen aus der Natur

    • für die meisten Korallen– und einige Muschel- und Schneckenarten

    • für alle Seepferdchen und einige Haie

    • für Holzprodukte aus bedrohten Baumarten wie Sandelholz, Palisander oder Mahagoni

    Für viele Arten sind der kommerzielle Handel und die Einfuhr in die Europäische Union aber gänzlich verboten. Für Touristen gelten zum Teil erleichterte Handelsbedingungen. Für legal erworbene Souvenirs aus weniger streng geschützten Arten braucht man keine Einfuhrgenehmigungen, und bestimmte Produkte können sogar ohne Artenschutzpapiere eingeführt werden.

    Zwei Frauen bei einem Selfie auf einer Strandpromenade.(c) AdobeStock
    Die mit Sicherheit beste Urlaubserinnerung: das gute alte Foto ;)

    Achtung bei lebenden Tieren und Pflanzen

    Für lebende Tiere gelten strengere Regelungen. Man benötigt neben den entsprechenden Artenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse und muss Tierschutzgesetze beachten. Da der Transport für die Tiere oft eine große Belastung sind – lieber Hände weg von lebenden Tieren!

    Für die Einfuhr lebender Pflanzen braucht man neben Artenschutzpapieren meist auch Pflanzengesundheitszeugnisse.

    Empfehlungen und weitere Informationen

    Der internationale Handel hat bereits sehr viele Tier- und Pflanzenarten an den Rand des Aussterbens gebracht! Da man schwerlich alle Arten kennen kann, ist auch aus diesem Grund generell von einem Kauf abzuraten. Informieren sie sich daher vor ihrem Urlaub, welche Souvenirs sie besser nicht mit nach Hause bringen sollten. Im WWF Souvenirratgeber oder auf der Website des Finanzministerium finden sie diesbezüglich zahlreiche Informationen zu den entsprechenden Zollangelegenheiten.

    Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen, sollte man trotzdem auf Souvenirs, die aus wild lebenden Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind, verzichten. Es gibt viele Reisemitbringsel, die der Natur keinen Schaden zufügen und den Menschen vor Ort als Einnahmequelle dienen. Kaufen sie lieber Töpfereien, Korbwaren, Teppiche oder Schmuck aus Glasperlen – so vermeiden sie Schaden für sich und für die Natur.

    (Bilder: AdobeStock)

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    Thomas Kumhofer
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    Thomas Kumhofer denkt das Älterwerden seit über zehn Jahren neu. Als Kopf hinter „AlterNEUdenken“ schickt er den klassischen Ruhestand in Rente: Statt auf Häkeldeckchen und Couching setzt er auf Aktives Altern und neuronale Abenteuer. Mit Expertise und Neugier beweist er, dass die beste Zeit für neue Expeditionen – im Kopf oder auf der Weltkarte – genau jetzt ist.

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