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    Home»Körper & Geist»Ergotherapie auf Kassenkosten – flächendeckende Versorgung für Ö
    Die Hände einer Frau beim Durchfädeln einer Nadel durch einen kleinen Holzquader, darüber eine e-Card. (c) Ergotherapie Austria/ Schultz & Schultz

    Ergotherapie auf Kassenkosten – flächendeckende Versorgung für Ö

    6. Apr 20215 Min. Lesezeit

    Die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] erweitert laufend die Versorgung für ihre Versicherten und bietet ab dem zweiten Quartal in ganz Österreich Ergotherapie auf Kassenkosten an. Durch eine Rahmenvereinbarung mit dem Bundesverband Ergotherapie Austria wird es ab sofort möglich, insgesamt 203 Planstellen im ganzen Land zu schaffen und eine flächendeckende, gut erreichbare Sachleistungsversorgung für ganz Österreich sicherzustellen. Außerdem entfällt künftig bei Therapien, die von Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten durchgeführt werden, die Bewilligungspflicht. Gleichartige Regelungen in den Bereichen Physiotherapie und Logopädie sollen noch heuer ausverhandelt werden.

    Inhaltsverzeichnis verbergen
    Was ist Ergotherapie?
    Lebensqualität steigern – auch und vor allem im Alter
    Ergotherapie auf e-Card: Keine Kosten für Patientinnen und Patienten
    Gute Arbeitsbedingungen für ÖGK-Vertragspartner*innen
    Verbesserungen auch bei Wahlergotherapeut*innen


    Was ist Ergotherapie?

    Ergotherapie ist eine Therapieform, die kranke oder verletzte Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Sie soll es der Patientin bzw. dem Patienten ermöglichen, sich möglichst weitgehend selbst zu versorgen, an der Gesellschaft teilzuhaben und so eine besserte Lebensqualität zu gewinnen. Dabei begleitet Ergotherapie Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, von Einschränkung bedroht sind oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern wollen. Dazu dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und umfassende Beratung.

    Konkret werden mit der Ergotherapie folgende Ziele verfolgt:

    • Definition von individuellen Zielen, der Wünsche und Möglichkeiten der Patientin bzw. des Patienten

    • Förderung und Verbesserung von Bewegungskoordination, Sinnes- und Emotionswahrnehmung

    • Entwicklung von körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine selbstständige und erfüllte Lebensführung

    • Verbesserung der Lebensqualität durch Ausbau der vorhandenen Fähigkeiten

    • Reintegration in das persönliche, soziale und gegebenenfalls berufliche Umfeld

    Österreichweit sind dafür 203 Planstellen vorgesehen. Die Stellen werden auf Basis der Einwohnerverteilung im ganzen Bundesgebiet aufgeteilt. Mit 1. April 2021 hat die ÖGK bereits mit 201 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Vollzeit- und Teileinzelverträge abgeschlossen und damit 132 Planstellen besetzt. Bisher gab es in vier Bundesländern vertragliche Regelungen, mit der Erweiterung profitiert nun ganz Österreich vom Verhandlungsergebnis der ÖGK mit dem Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs.

    Eine Frau bei der Ergotherapie, die versucht ihren Schuh anzuziehen.
(c) Ergotherapie Austria/ Schultz & Schultz
    Ergotherapeutinnen und -therapeuten helfen Patientinnen und Patienten dabei, etwa nach Unfällen oder Operationen wieder selbstständig den Alltag bewältigen zu können.

    Lebensqualität steigern – auch und vor allem im Alter

    „Ergotherapeutischen Behandlungen kommt in der Gesundheitsversorgung von heute eine wichtige Rolle zu. Sie mindern Leid und helfen nicht zuletzt, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu steigern,“ sagt Generaldirektor Bernhard Wurzer von der Österreichischen Gesundheitskasse. „Aus diesem Grund war es uns wichtig, schnell eine flächendeckende Versorgung im ganzen Land aufzubauen. Und es ist uns gelungen, in unserem ersten Jahr als ÖGK die Basis dafür zu legen. Jetzt arbeiten wir im Interesse unserer Versicherten in ganz Österreich daran, diese Stellen rasch zu besetzen. Und wir sind auf dem besten Weg,“ sagt Wurzer.

    Marion Hackl, die Präsidentin von Ergotherapie Austria, des Bundesverbands der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, zeigt sich von der Vereinbarung hoch erfreut und lobt die konstruktive Arbeit mit der ÖGK: „Es ist uns hier gemeinsam etwas Außergewöhnliches gelungen. Diese Rahmenvereinbarung setzt neue und hohe Standards,“ so Hackl weiter. „Das ist ein Meilenstein in der Geschichte der ergotherapeutischen Versorgung in Österreich, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Der Berufsverband ist stolz auf diese neue Regelung im Sinne der vielen Patientinnen und Patienten, die Ergotherapie in Zukunft kostenfrei und niederschwellig in Anspruch nehmen können.“

    Gerade alternde Menschen sind oft durch den Altersprozess selbst, als auch durch unterschiedliche Krankheiten, Stichwort Multimorbidität, in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Soziale Vereinsamung oder fehlende Aufgaben schränken die Lebensqualität älterer Menschen zusätzlich ein. Plötzliche Veränderungen wie zum Beispiel der Tod der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners oder ein Verlust der gewohnten Umgebung – beispielsweise aufgrund der Übersiedelung in ein Seniorenwohnheim – kann diese Tendenz noch verstärken und die Patientinnen und Patienten erheblich belasten.

    Ziele der Ergotherapie sind in diesem Bereich der Erhalt und Aufbau eines positiven Selbstbilds, die Förderung und Stabilisierung von vorhandenen und verloren gegangenen geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten, die Vermeidung/ Verminderung von Abhängigkeit und Isolation, die Erweiterung und Erhaltung des Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Förderung und Stabilisierung von Gedächtnisleistungen, Aufmerksamkeit, Konzentration und Orientierung und die Sturzprävention.

    Inhalte der Ergotherapie sind das Training der motorischen und sensorischen Fähigkeiten, das Training der Selbständigkeit im Alltag, die Versorgung mit Hilfsmitteln und das Training sozial-kommunikativer Fähigkeiten. Ergotherapeutische Maßnahmen unterstützen hier bei der Gewöhnung und Anpassung an sich verändernde Lebensumstände. Auch bei Erkrankungen mit Wesensveränderung und Gedächtnisproblemen wie zum Beispiel bei Demenz setzt man Ergotherapie ein.

    Ergotherapie auf e-Card: Keine Kosten für Patientinnen und Patienten

    Ergotherapeutische Behandlungen bei Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten sind kostenlos. Die Versicherten müssen lediglich ihre e-Card vorweisen. Die Höhe des Tarifes, den die ÖGK pro Behandlungsstunde bezahlt, wird einheitlich mit 60 Euro vereinbart. Für Hausbesuche wird neben dem Kilometergeld 30 Euro als Extrapauschale bezahlt. Auch die Schienenversorgung wird zum Vorteil der Patientinnen und Patienten vertraglich geregelt.

    Die Qualität und Kontinuität der Behandlungen sind der Österreichischen Gesundheitskasse ein wichtiges Anliegen. Die Rahmenvereinbarung zwischen ÖGK und Ergotherapie Austria beinhaltet deshalb einen Mindestlevel an Berufserfahrung, genau definierte Ausstattungsmerkmale einer Ergotherapie-Vertragspraxis sowie Vertretungsregeln für den Fall, dass eine Ergotherapeutin bzw. ein Ergotherapeut verhindert ist.

    Die Hand einer Frau auf dem Rad ihres Rollstuhls sowie die einer Ergotherapeutin, die ihr dabei hilft. 
(c) Ergotherapie Austria/ Schultz & Schultz
    Mit dem neuen Angebot der ÖGK gibt es erstmals Ergotherapie flächendeckend in ganz Österreich auf Kassenkosten.

    Gute Arbeitsbedingungen für ÖGK-Vertragspartner*innen

    Die ÖGK kommt ihren neuen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern mit einem flexiblen Stellenmodell bei der Planung ihrer Work-Life-Balance entgegen und bietet ihnen gleichzeitig finanzielle Stabilität: Die Vollzeitstelle einer Vertragsergotherapeutin bzw. eines Vertragsergotherapeuten soll über das Jahr durchschnittlich 32 Behandlungsstunden pro Woche umfassen. Mit einem Teileinzelvertrag ist es möglich, auch Planstellen zu teilen und kürzer zu arbeiten. Der Vertrag beinhaltet zudem eine Anstellungsmöglichkeit ohne nach der Ausbildung erworbene zusätzliche Berufserfahrung und die Möglichkeit des Erwerbs der Berufserfahrung im Anstellungsverhältnis. Das sichert den Nachwuchs und im weiteren die Qualität der Versorgung in Österreich.

    Verbesserungen auch bei Wahlergotherapeut*innen

    Die Österreichische Gesundheitskasse schafft Vorteile in allen Bereichen: Die Bewilligung für Therapien bei Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten entfällt künftig ganz. Die neue Regelung bringt außerdem allen Versicherten Vorteile, die auch Leistungen bei Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ohne Kassenvertrag in Anspruch nehmen. Die Versicherten erhalten in Zukunft pro Behandlungsstunde einheitlich 48 Euro von der ÖGK im Zuge der Kostenerstattung wieder retour.

    (Bilder: Ergotherapie Austria/ Schultz & Schultz)

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