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    Home»Kunterbunt»Energiekosten optimieren lohnt sich – eine Anleitung
    Ein grüner Stecker, der auf Euroscheinen und -münzen liegt. (c) AdobeStock

    Energiekosten optimieren lohnt sich – eine Anleitung

    6. Mai 20254 Min. Lesezeit

    Seit 2001 darf in Österreich jede und jeder nach Belieben seine Strom- und Gasanbieter wechseln und so seine Energiekosten optimieren. Die Liberalisierung des Energiemarktes hat diversesten Anbietern Tür und Tor geöffnet, um einer der günstigen Anbieter unter vielen zu werden. Bei den Konsumentinnen und Konsumenten bleibt allerdings oft Ratlosigkeit zurück, welcher Anbieter tatsächlich der günstigste ist. Denn zwischen etwaigen versteckten Zusatzkosten und tatsächlicher Ersparnis liegen oft Welten. Worauf man achten sollte, damit man sich eher in der zweiten Situation wiederfindet, behandeln wir im Folgenden.

    Inhaltsverzeichnis verbergen
    Stromanbieter wechseln – wann lohnt es sich?
    So funktioniert der Anbieterwechsel
    Wenn sich Energiekosten und AGBs ändern
    Probleme mit dem Strom- bzw. Gaslieferanten?

    Stromanbieter wechseln – wann lohnt es sich?

    Prinzipiell kann man den Stromanbieter jederzeit wechseln, es sei denn man befindet sich noch innerhalb einer Mindestvertragsdauer des aktuellen Vertrags. Außerdem ist die Kündigungsfrist zu beachten. Aber abgesehen davon, hat man als Kundin bzw. Kunde alle Freiheiten.

    Da sich die Preise der Stromversorger und Gaslieferanten zum Teil erheblich unterscheiden, lohnt sich ein jährlicher Preisvergleich. Beachten sie dabei, dass sie stets »zweifacher Energiekunde« sind. Zum einen bei dem Unternehmen, welches das Strom-/ Gasnetz zur Verfügung stellt [Netzbetreiber], und zum anderen bei jenem Unternehmen, das letztlich den Strom bzw. das Gas liefert [Lieferant]. 

    Den Netzbetreiber können sie nicht wechseln – dieser ist je nach Region/ Bundesland sozusagen vorgegeben – , den Strom- und Gaslieferanten jedoch schon. Ein Wechsel des Anbieters darf dabei – sofern alle Voraussetzungen gegeben sind – nicht länger als drei Wochen dauern und ist mit keinen zusätzlichen Kosten für die Kon­sum­ent­•innen verbunden.

    Ein alter Stromzähler, Stichwort Energiekosten.
(c) AdobeStock
    Zusätzlich zu optimierten Energiekosten hilft es natürlich durch weniger Verbrauch da und dort zu sparen.

    So funktioniert der Anbieterwechsel

    Um böse Überraschungen zu vermeiden ist es empfehlenswert, eine Reihe von wichtigen Details zu beachten. Wir raten ihnen bei einem beabsichtigen Anbieterwechsel wie folgt vorzugehen:

    • Vergleichen sie die Preise der Anbieter mit dem Tarifkalkulator der E-Control
    • Achtung: Die meisten Strom- und Gasanbieter gewähren hohe Preisrabatte, die allerdings zumeist nur im ersten Jahr gültig sind. Das kann dazu führen, dass sie im zweiten Jahr nach Vertragsabschluss mit deutlich höheren Kosten konfrontiert sind. Vergleichen sie daher die Preise über mehrere Jahre! In Vergleichstools wie dem Tarifkalkulator der E-Control werden in der Grundeinstellung stets Wechselrabatte berücksichtigt, daher sollte man das erste Ergebnis hinterfragen und mehrjährige Vergleiche anstellen.
    • Achten sie auch auf etwaige Mindestbindungsfristen der Strom- und Gas­lief­eranten, und ob sie bei einer vorzeitigen Kündigung Rabatte gänzlich oder teilweise verlieren. Ihr bisheriger Vertrag kann grundsätzlich mit Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ge­kündigt werden. Gibt es eine Bindungsfrist, das heißt sind sie zeit­lich an ihren Vertrag gebunden, dann kann zum Ende des erst­en Vertragsjahres, und danach immer zum Monatsletzten ge­kündigt werden.
    • Vorzeitig kündigen können sie, wenn der Lieferant den Preis erhöht oder die Geschäftsbedingungen ändert und sie widersprechen. Mehr Informationen dazu finden sie beispielsweise hier.
    • Wenn sie eine neue Wohnung oder Haus beziehen, nutzen sie die Ge­legenheit, vergleichen sie die Preise und wählen sie sofort den günstigsten Lieferanten. So ersparen sie sich später das Wechseln. Sie müssen auch mit dem Netzbetreiber einen Ver­trag abschließen. Diesen können sie sich jedoch, wie bereits erwähnt, nicht aus­suchen.
    • Haben sie einen neuen Lieferanten gefunden, melden sie sich telefonisch, per eMail und/ oder per Online-Formular an. Der neue Anbieter schickt ihnen seinen Vertrag. Sie müssen ihn nur mehr aus­füllen und zurückschicken – den Rest erledigt ihr neuer An­biet­er. Der Wechsel dauert ­bis zu drei Wochen. Bis zum Wechsel versorgt sie weiter ihr bisheriger Lieferant.
    • Lesen sie am Tag des Wechsels ihren Strom- bzw. Gaszähler ab und geben sie den genauen Zählerstand dem Netzbetreiber be­kannt!

    Wenn sich Energiekosten und AGBs ändern

    Änderungen der Preise und der Allgemeinen Ge­schäfts­be­ding­ung­en [AGB] müssen den Kund•innen gesondert schrift­lich und rechtzeitig in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit dies­en Änderungen zu widersprechen.

    Beachten sie beim Widerspruch gegen Preiserhöhungen und AGB-Änderungen:

    • Halten sie die Widerspruchs-Frist ein – diese ist im Schrei­ben des Lieferanten angegeben.
    • Mit einem Widerspruch endet ihr Strom- oder Gasliefervertrag – der Widerspruch ist also praktisch eine Kündigung, wobei der Vertrag erst drei Monate nach dem Widerspruch endet. Innerhalb dieser Frist werden sie noch zu den alten Be­ding­ung­en beliefert.
    • Innerhalb der dreimonatigen Frist müssen sie sich unbedingt einen neuen Lieferanten suchen, damit sie auch danach weiter mit Strom bzw. Gas versorgt sind. Achtung: der Lieferantenwechsel kann bis zu drei Wochen dauern.

    Probleme mit dem Strom- bzw. Gaslieferanten?

    Bei Problemen mit ihrem Strom- bzw. Gaslieferanten wenden sie sich an die Schlichtungsstelle. Wenn sie eine Be­schwerde gegen ihren Strom- bzw. Gaslieferanten einbringen wollen [Rech­nung, Qualität der Dienstleistung, etc.], können sie einen An­trag auf Streitschlichtung an die Schlichtungsstelle der E-Control stellen. Diese fordert den Strom- oder Gaslieferanten dann zu einer Stellungnahme zu ihrem Fall auf und erarbeitet in weiterer Folge einen Lösungsvorschlag. Wenn alle Beteiligten damit ein­ver­stand­en sind, ist das Verfahren abgeschlossen. Das Verfahren ist übrigens kostenlos.

    (Bilder: AdobeStock; Video: Youtube.com)

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    Ein älteres Paar lustig auf ihren Fahrrädern. (c) AdobeStock
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