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    Home»Kunterbunt»Achtung vor diversen ‚Spesenfressern‘ bei ihren Versicherungen

    Achtung vor diversen ‚Spesenfressern‘ bei ihren Versicherungen

    0
    von tom am 10. Mai 2021 Kunterbunt
    Ein Taschenrechner. (c) Pixabay.com

    Wer eine neue Versicherung abschließt, sollte sich vor dem Unterschreiben des Versicherungsvertrages unbedingt auch mit dem Thema Spesen auseinandersetzen. Denn zu einer neuen Versicherung können auch einige Spesen dazu kommen. Wer seine Prämie monatlich, viertel- oder halbjährlich statt jährlich zahlt, dem kann beispielsweise ein Unterjährigkeitszuschlag „blühen“. Dieser ist vor allem bei Lebensversicherungen üblich. Eine AK Spesen-Befragung bei 14 Versicherern bei Neuverträgen zeigt: Zwölf verlangen den Zuschlag – was bei einer monatlichen Zahlung bis zu vier Prozent der Prämie ausmachen kann. Bei Sach- oder Schadensversicherungen können bei monatlicher Zahlung sogar bis zu zehn Prozent verrechnet werden.

    Inhaltsverzeichnis verbergen
    Eine neue Versicherung ist auch mit Spesen verbunden
    Bei „Nicht-Leben“-Versicherungen bis zu zehn Prozent Aufschlag
    Tipps: So tappen sie nicht in die Spesenfalle


    Eine neue Versicherung ist auch mit Spesen verbunden

    Wer einen neuen Versicherungsvertrag abschließt, muss auch mit unterschiedlichen Spesen rechnen. Grundsätzlich ist die Versicherungsprämie jährlich fällig. Wer monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlen möchte, bei dem kann der Versicherer einen Unterjährigkeitszuschlag verrechnen – ein prozentueller Zuschlag auf die Prämie. Dieser Zuschlag ist besonders bei Lebensversicherungen üblich. Die AK hat bei 14 Versicherungsunternehmen die Spesen für Neuverträge erhoben. Der AK Test zeigt: Zwölf Versicherer bieten Lebensversicherungen an und nur zwei [Allianz, ÖBV] verzichten auf diesen Spesensatz. Eine Versicherung [Niederösterreichische] berechnet unterschiedliche Versicherungssummen, je nachdem, ob monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt wird. Bei den restlichen neun Lebensversicherungen müssen Konsument•innen bei unterjähriger Zahlung mit Aufschlägen bis zu vier Prozent rechnen.

    Ein Beispiel: Frau K. wird bei Abschluss ihrer Lebensversicherung auf 20 Jahre eine Monatsprämie von 104 Euro vorgerechnet. Eine für sie leistbare Prämienhöhe. Über die gesamte Laufzeit hat sie 24.960 Euro zu zahlen. Was der Versicherungsberater verschwieg, die Jahresprämie kommt um vier Prozent günstiger [jährlich 1.200 Euro]:
    Nach 20 Jahren beträgt die Prämienzahlung 24.000 Euro – also in Summe um 960 Euro weniger als bei der „Monatszahler“-Variante.

    Ein Taschenrechner auf einem Blatt mit Zahlen, Stichwort Versicherung.
(c) Pixabay.com
    Bevor sie eine neue Versicherung abschließen, sollten sie auf jeden Fall auch die Spesen nicht außer Acht lassen.

    Bei „Nicht-Leben“-Versicherungen bis zu zehn Prozent Aufschlag

    Bei den Sach-/ Schadensversicherungen, oder kurz „Nicht-Leben“ wie beispielsweise bei Eigenheim- und Haushaltsversicherungen, verlangen neun von 13 Versicherern [Anmerkung: eine bietet diese Sparte nicht an] keinen Unterjährigskeitszuschlag: Ergo, Generali, HDI, Niederösterreichische, Oberösterreichische, Österreichische Beamtenversicherung, UNIQA, VAV, Wiener Städtische, Wüstenrot. Drei [Allianz Elementar, Wüstenrot, Zürich] verzichten, wenn mit Lastschrift, sprich Abbuchungsauftrag, bezahlt wird. Ein Versicherungsunternehmen [Donau Versicherung] verrechnet jedenfalls den Unterjährigkeitszuschlag. Die Bandbreite der Aufschläge beträgt bei den vier Versicherern bei monatlicher Zahlung zwischen sechs und zehn Prozent, bei vierteljährlich zwischen drei und fünf Prozent und bei halbjährlicher Bezahlung zwischen zwei und drei Prozent.

    „Vielen Konsumentinnen und Konsumenten wird die Monatsprämie vorgerechnet, weil sie leistbar erscheint und eben nicht so hoch ist,“ sagt AK KonsumentInnenschützerin Michaela Kollmann. „Dabei wird jedoch immer wieder vergessen, auf die nicht unerheblichen Spesen bei unterjähriger Zahlung hinzuweisen!“

    Kann die Prämie nicht pünktlich bezahlt werden, kommt das teuer. Die Rückbuchung einer Lastschrift mangels Kontodeckung kann sechs bis zwölf Euro an Versicherungsspesen kosten. Hinzu kommen oft noch die Spesen seitens der Hausbank der Versicherung zwischen drei und 15 Euro. Achtung, auch Mahnspesen können das Geldbörsel gehörig belasten!

    Ein Stapel Münzen, dahinter unscharf eine Wanduhr.
(c) Pixabay.com
    Damit die Spesen nicht größer als nötig werden, gilt es, sich umfangreich vorab zu informieren.

    Tipps: So tappen sie nicht in die Spesenfalle

    Aber es gibt natürlich auch eine gute Nachricht: Spesen vermeiden geht! So zeigt etwa der AK Spesenrechner, wie viel sie bei einem Umstieg auf eine jährliche Zahlungsweise sparen können. Die AK gibt weitere wichtige Tipps, wie sie etwaige Spesen so niedrig wie möglich halten können.

    So tappen sie nicht in die Spesenfalle

    + Spesen checken
    Fragen sie vor dem Abschluss einer Versicherung nach dem sogenannten Gebührenblatt, auf dem alle Kosten übersichtlich aufgelistet sind. Versicherungsspesen können in der Polizze, im Antrag und in den Versicherungsbedingungen geregelt sein, wo sie mitunter leicht übersehen werden können.

    + AK Spesenrechner hilft
    Rechnen sie mit dem AK Versicherungsspesenrechner nach, wie viel sie sich bei einem Umstieg auf eine jährliche Zahlungsweise ersparen können.

    + Sparen für die Jahresrate
    Legen sie sich für die Jahresprämie monatlich Geld zur Seite, dann ist die entsprechende Jahreszahlung nicht so ein „großer Brocken“.

    + Unterjährigkeitszuschlag vermeiden
    Informieren sie sich schon beim Erstellen des Angebots, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, wenn sie nicht jährlich die Prämie zahlen. Verhandeln sie, ob bei Zahlung mittels Lastschrift der Unterjährigkeitszuschlag entfallen kann.

    + Achtung bei Minus am Konto und Prämienabbuchung
    Ist ihr Konto nicht gedeckt und wird die Lastschrift zurückgeleitet, können hohe Spesen anfallen. Achten sie daher auf ihren Kontostand, ob eine fristgerechte Abbuchung möglich ist. Vorsicht, auch die Versicherer-Bank kann zusätzlich Gebühren verrechnen.

    + Teurer Zahlungsrückstand
    Kommen sie mit ihren Zahlungen in Verzug, kontaktieren sie rechtzeitig ihre Versicherung, um [zusätzliche] Spesen zu vermeiden. Wenn sie sich die Prämie nicht mehr leisten können, kann der Ver­trag zum Beispiel auf unbestimmte Zeit prämienfrei gestellt werden. Üblich­­er­­weise ist dann aber auch der Versicherungsschutz reduziert. Achtung, der Vertrag kann in so einem Fall meist zu den alten Konditionen nicht mehr fortgesetzt werden. Eine vorzeitige Kündigung sollte jedenfalls nicht der erste Schritt sein, weil sie draufzahlen – Dauerrabatte bei Sach­ver­sich­erungen etwa müssen dann nämlich zurückgezahlt werden.

    (Bilder: Pixabay.com)

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