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    Home»Körper & Geist»Corona | Covid 19»Urlaub in Corona-Zeiten: Das sollten ArbeitnehmerInnen beachten
    Eine einsame Meeresbucht von oben. (c) Pixabay.com

    Urlaub in Corona-Zeiten: Das sollten ArbeitnehmerInnen beachten

    20. Jul 20204 Min. Lesezeit

    Der Sommer 2020 wird als derjenige in die Geschichtsbücher eingehen, in dem aufgrund der Covid-19-Pandemie nichts mehr so ist wie früher. Unbeschwert und sorglos seinen wohlverdienten Urlaub genießen ist heuer nicht möglich. Den Urlaubsgefühlen werden in diesem Jahr einige Grenzen gesetzt, denn angesichts der Corona-Krise gelten für Reisen ins Ausland ganz besondere Spielregeln, Stichwort Reisebeschränkungen.

    Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie auch nach ihrem Urlaub ihren Lohn bzw. ihr Gehalt wie gewohnt weiterbekommen, hat der ÖBG gemeinsam mit der Regierung und den Sozialpartnern ein Handbuch erarbeitet. Darin werden die zahlreichen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“ beantwortet. Wir haben hier für sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen gefasst.

    Der Wichtigste Punkt gleich vorweg
    Informieren sie sich unbedingt[!] schon vor ihrer Reise über die Situation im Urlaubsland und beachten sie unbedingt[!] die vor Ort geltenden Sicherheitsregeln wie Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen etc. – und halten sie sich auch daran. Denn im Fall einer Missachtung drohen zum Teil empfindlich hohe Strafen.

    Ein überfüllter Sandstrand.
(c) Pixabay.com
    Bilder von überfüllten Stränden wie dieses werden wir in diesem Jahr auf jeden Fall nicht sehen.

    Urlaub in Corona-Zeiten: Die wichtigsten Fragen & Antworten für ArbeitnehmerInnen

    Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen? 

    Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in die meisten europäischen Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Die aktuelle Liste der Länder mit Reisewarnung finden sie HIER auf der Seite des Außenministeriums.

    Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Verdacht auf eine Infektion gibt?

    Wenn sie nach ihrer Rückkehr Covid-19-Symptome verspüren, sollten sie zunächst umgehend die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Sobald ihnen von der Gesundheitshotline gesagt wird, dass sie ihr Haus/ ihre Wohnung nicht mehr verlassen sollen, ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift nämlich das Epidemiegesetz, und sie bekommen ihren Lohn oder ihr Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis sie von den Behörden informiert werden, nicht mehr zu Hause bleiben zu müssen.

    Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?  

    Grundsätzlich bekommen sie ihr Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt konkret: Nur wenn sie alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten haben, bekommen sie weiter Geld. Außerdem müssen sie ihren Chef oder ihre Chefin umgehend von ihrer Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.  

    Keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung haben sie, wenn sie erkranken und zum Beispiel vorher bei einer Party waren, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden, oder sie [grob fahrlässig] aus fremden Gläsern getrunken, oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt haben.  

    Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke? 

    Wenn sie im Urlaubsland krank im Bett liegen bzw. von den dortigen Behörden Isolation verordnet bekommen haben und nicht rechtzeitig zu ihrer Arbeit erscheinen können, haben sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil sie mit ihrer Reise in eines der betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht haben. 

    HIER auf der Seite des Außenministeriums finden sie eine stets aktuelle Liste jener Ländern, in denen eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 gilt.

    Eine alte Schreibmaschine mit dem Text "Reisewarnung", Stichwort darauf müssen ArbeitnehmerInnen beim Urlaub in Corona-Zeiten achten.
(c) Pixabay.com
    Informieren sie sich unbedingt vor Antritt ihres Urlaubs ganz genau [auch] hinsichtlich etwaiger Reisewarnungen.

    Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde? 

    Hier ist der Fall ganz klar: Die betroffenen ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt.  

    Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss? 

    Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie zum Beispiel Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommen sie kein Entgelt. Das können sie umgehen, indem sie bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machen und dieser Test negativ ausfällt.  

    Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen? 

    Nein. Es geht nicht, dass ihr Chef oder ihrer Chefin ihnen verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Sie müssen ihrem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld ihrer Reise sagen, wohin sie fahren bzw. fliegen. 

    Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?  

    Ja, das ist erlaubt. Wenn sie zum Beispiel in einem Land waren, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann sie der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben. 

    Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?  

    Ja, weil auch hier gilt: Sobald sie sich bei den Behörden melden, gilt das Epidemiegesetz und sie habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

    (Bilder: Pixabay.com)

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