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    Home»Freizeit & Reise»Bankomatkarte – wenn die Spesenfalle beim „Plastikgeld“ zuschnappt

    Bankomatkarte – wenn die Spesenfalle beim „Plastikgeld“ zuschnappt

    0
    von tom am 11. Aug 2021 Freizeit & Reise
    Eine Hand, die eine Bankomatkarte in den Bankomat schiebt, die andere, die den Code eintippt. (c) AdobeStock

    Wenn sie mit ihrer Debitkarte – umgangssprachlich Bankomatkarte – in einem Nicht-Euro-Urlaubsland Geld abheben, müssen sie mitunter saftige Spesen zahlen. Die Arbeiterkammer [AK] hat berechnet: Wer in Kroatien umgerechnet 267,- Euro abhebt, muss – je nach Bank – mit Spesen bis zu knapp fünf Euro rechnen. Und Vorsicht, dazu können auch noch teure Wechselkurse kommen. AK Konsument•innenschützer Christian Prantner rät daher: „Erkundigen sie sich vorab bei ihrer Hausbank nach den Spesen. Und Achtung, mit der Kreditkarte wird es noch teurer!„

    Inhaltsverzeichnis verbergen
    Spesen und Wechselkurse unterscheiden sich von Bank zu Bank
    Spesenfalle „dynamische Währungsumrechnung“
    Bankomatkarte in Euro-Ländern am günstigsten
    Was tun, wenn sie ihre Bankomatkarte verloren haben?
    Sperrentgelt für Bankomat- und Kreditkarten ist nicht erlaubt


    Spesen und Wechselkurse unterscheiden sich von Bank zu Bank

    In Nicht-Euro-Urlaubsländern kostet abheben und einkaufen mit der Bankomatkarte je nach Bank unterschiedliche Spesen. Herr W. beschwerte sich in der AK Konsument•innenberatung über hohe Spesen nach einer Bankomatbehebung in Kroatien. Er hob 2.000 Kuna ab – umgerechnet 267 Euro. Ihm fielen am Kontoauszug sofort die noch extra verrechneten Spesen auf. „Wer außerhalb des Euro-Raumes am Bankomat Geld abhebt, muss mit Spesen von bis zu ein Prozent vom behobenen Betrag zuzüglich einer Fixgebühr von bis zu 2,36 Euro rechnen“, erklärt AK Konsument•innenschützer Christian Prantner.

    Die Spesen und auch die verrechneten Wechselkurse unterscheiden sich von Bank zu Bank. „Nach unseren Berechnungen betragen die Spesen auf einen – in Euro umgerechneten – Abhebungsbetrag von 267 Euro je nach Bank zwischen zwei und 4,90 Euro.“ Prantner rät: „Erkundigen sie sich vor dem Urlaub bei ihrer Hausbank, wie viel die Bankomatbehebung im Nicht-Euro-Urlaubsland kostet. Vermeiden sie auch, Bargeld mit der Kreditkarte abzuheben! Das kommt noch teurer – in diesem Fall bis zu 13 Euro!„

    Die Hand eines Mannes mit Anzug, der an einem Tisch sitzend einen Sack mit einem Euro-Zeichen hält.
(c) AdobeStock
    Wenn sie im Nicht-Euro-Ausland Geld vom Bankomaten abheben, kann das mitunter teuer werden.

    Spesenfalle „dynamische Währungsumrechnung“

    Neben hohen Spesen können sich auch die Schwankungen des Wechselkurses nachteilig auf den letztlich abgebuchten Betrag auswirken. „Da gibt es eine teure Spesenfalle in Form der so genannten dynamischen Währungsumrechnung„, weiß Prantner. Bei Bankomaten außerhalb des Euro-Raumes kann der Bankomatbetreiber nämlich anbieten, dass der behobene Geldbetrag in der Landeswährung – zum Beispiel kroatische Kuna – ausbezahlt, jedoch sofort in Euro umgerechnet wird. „Das kann für Urlauberinnen und Urlauber nachteilig sein. Diese sofortige Umrechnung ist meistens teurer als die Abrechnung in fremder Währung„, sagt der AK Experte.

    Er empfiehlt: „Verzichten sie auf die dynamische Währungsumrechnung, indem sie die Option Abrechnung in Fremdwährung auswählen. Der dafür verrechnete Wechselkurs ist nämlich meist günstiger als die sofortige Umrechnung des behobenen Betrages in Euro.“ Auch Einkaufen mit der Bankomatkarte in einem Nicht-Euro-Urlaubsland kostet je nach Bank Spesen.

    Bankomatkarte in Euro-Ländern am günstigsten

    In Euro-Ländern kommt man mit der Bankomatkarte am besten weg: es werden nämlich keine Spesen beim Zahlen und Abheben verrechnet. Allerdings gibt es etliche Ausnahmen bei Geldbehebungen: Bankomaten, die von sogenannten Drittbetreibungsgesellschaften betrieben werden – also eigene, von Banken unabhängige Bankomataufstellungsfirmen. Diese Spesen von Drittbetreibern sind in vielen Urlaubsländern hoch, besonders aber in Deutschland – zum Beispiel 6,50 Euro. „Achten sie daher jedenfalls auf die Informationen am Display. Üblicherweise werden die Spesen vor der Behebung angezeigt, sodass der Vorgang abgebrochen werden kann„, so Prantner. „Bargeldlos bezahlen im Geschäft im Euro-Raum hat jedenfalls keine Zusatzspesen.“

    Eine Liste mit den Spesen beim Geldabheben mit der Bankomatkarte im Euroraum finden sie HIER.

    Was tun, wenn sie ihre Bankomatkarte verloren haben?

    Diebstahl, Verlust oder der plötzliche Einzug der Bankomatkarte beim Automaten kön­nen unangenehme Folgen haben. Folgendes sollten sie – im Fall des Falles – unbedingt be­achten:

    • Wenn sie ihre Bankomatkarte verloren haben oder sie gestohlen wurde, sollten sie un­ver­züglich ihr Konto sperren lassen. Nach dem Zahlungsdienstgesetz muss die Sperre sofort wirksam sein.

    • Außerhalb der Öffnungszeiten ihrer Bank stehen ihnen die Sperrnotrufnummern der Payment Services Austria zur Verfügung: Kartensperrhotline für Anrufe aus Österreich 0800 204 8800 bzw. aus dem Ausland +43-1 204 8800. Die Nummern finden sie auch direkt bei jedem Bankomaten.

    • Die Bank braucht in weiterer Folge eine behördliche Verlust- oder Diebstahlsmeldung. Bei einem Diebstahl erstatten sie Anzeige bei der Polizei. Im Falle eines Verlusts wäre das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats zuständig. Eine Verlustmeldung können sie aber auch einfach online unter www.fundamt.gv.at erstatten. Für den Fall, dass ihnen vor der Sperre durch einen Missbrauch ein Schaden entstanden ist, haften sie nicht, wenn der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für sie nicht bemerkbar war. Wichtig ist in jedem Fall, die Karte und den Code sorgfältig und vor allem auch getrennt voneinander aufzubewahren. Wenn man ihnen leichte Fahrlässigkeit vorwerfen kann, dann beträgt seit 01. Juni 2018 die Haftungs­­grenze statt 150 nur mehr 50 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit kann auch ein höherer Schaden zu tragen sein, nämlich bis zur Höhe des vereinbarten Konto­limits.

    • Bedenken sie, dass hohe Behebungslimits auch ein höheres Risiko im Ver­lustfall darstellen. Erkundigen sie sich diesbezüglich bei ihrer Bank.

    • Wird die Bankomatkarte vom Automaten plötzlich eingezogen, melden sie den Vorfall ebenfalls gleich der Bank. Außerhalb der Bankzeiten ist es rat­sam, den Sperrdienst anzurufen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Bankomatkarte sperren zu lassen.

    • Wenn der Bankomat den Abhebungsvorgang abbricht, und sie kein Geld erhalten, sich aber nicht sicher sind, ob das Geld von ihrem Konto abgebucht wurde oder nicht – melden sie auch diesen Vorfall der Bank. Außerhalb der Öffnungszeiten notieren sie sich die genaue Uhrzeit und die Stand­ort­num­mer des Bankomaten. Denn jeder Bankomat verfügt über ein Bankomat-Journal, auf dem ersichtlich ist, ob tatsächlich Geld ausbezahlt wurde oder nicht. Entsprechend kann dieser Vorgang nachvollzogen werden.
    Hände, die den Code für ihre Bankomatkarte eingeben.
(c) AdobeStock
    Oberstes Gebot im Zusammenhang mit Bankomatkarten: niemals Code und Karte zusammen aufbewahren und den Code immer geschützt eingeben.

    Sperrentgelt für Bankomat- und Kreditkarten ist nicht erlaubt

    Diese Situation kennen wohl viele: Bankomatkarte verloren, Kreditkarte ge­stohl­en – und zu dem Frust über die verschwundenen Karten kommt dann auch noch Ärger über hohe Sperrgebühren der Banken und Kredit­kart­enunter­nehm­en. Diesbezüglich gilt ganz klar: Bei einer Sperre der Bankomat- oder der Kreditkarte darf kein Sperrgebühr in Rechnung gestellt werden. Das gilt für alle Banken und Kreditkartenunternehmen. Sollte ihnen trotzdem ein Sperrentgelt verrechnet worder sein, können sie dieses von der Bank bzw. von dem Kreditunternehmen zurückfordern.

    Sollten sie auch eine Gebühr für eine Ersatzkarte bezahlt haben, so können sie auch diese zurückfordern. Der OGH hat auch diese bereits mehrfach für un­zu­lässig erklärt. Mit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2018 am 01. Juni 2018 gibt es hinsichtlich der Kosten für die Ersatzkarte eine gesetzliche Ver­schlecht­er­ung. Es ist nun zulässig, für die Ersatzkarte eine Gebühr zu ver­rech­nen, vorausgesetzt, dass diese vertraglich vereinbart wurde.

    (Bilder: AdobeStock)

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